Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 3 (März 1908)
- Article
- Berlin
- Date
- 1908-03-01
- Page
- 169 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 169 berechtigten Klagen auf seltsame Weise zu entkräften gesucht. Sie verwies nämlich aus die Lebensstellungen der von der Versammlung gewählten Ausschußmitglieder, von denen 7 Justizrüte, 2 Landgerichtsrüte, 2 Geh. Regierungsräte, 2 Stadtrüte, 1 Sanitätsrat, 3 Rechtsanwälte, 1 Professor, 1 Oberlehrer, 1 Kanzleirat und 1 Bankier seien. Wer diese Liste betrachte, werde kaum zugeben können, daß die Klagen über die Zurücksetzung der Juden begründet seien. — Es lohnt kaum, auf diese antisemitische Anzapfung einzugehen, denn darüber haben sich preußische Juden wohl noch nie beklagt, daß ihnen zu wenig Titel oder Ehrenzeichen verliehen worden sind. Unsere Beschwerden richten sich ausschließlich gegen die Verweigerung amtlicher Stellungen. Daran bessert die Verleihung eines Titels wenig. Im Königreich Bayern werden Juden Staatsanwälte, präsidieren als Landgerichtspräsidenten den Schwurgerichten; dort gibt es auch eine ansehnliche Zahl von jüdischen Reserveoffizieren. In dem als antisemitisch verschrieenen Königreich Sachsen sind jüdische Rechtsanwälte seit Jahrzehnten bei Verleihung der Notariate niemals gegen ihre christlichen Kollegen zurückgesetzt worden. Ein bekannter jüdischer Rechtsanwalt, der einst als Mitglied der zweiten sächsischen Kammer und der Dresdner Stadtverordnetenschast als eine hervorragende Stütze des Freisinns galt, erhielt zwar vielleicht gerade deshalb nie den Titel Justizrat, aber genau zu der Zeit, in der er dazu der Anciennität nach berechtigt war, das Amt eines königlichen Notars. In Preußen wäre er wahrscheinlich mit einem Titel oder einem Orden abgefunden worden. Im Großherzogtum Baden haben die Juden nur in einem einzigen Ressort über Zurücksetzungen zu klagen, und das ist dasjenige, das nicht der badischen Regierung untersteht, sondern dem preußischen Kriegsminister. Dabei steckt in den preußischen Juden eine Intelligenz, die doch wohl der ihrer Glaubensgenossen in anderen deutschen Staaten gleichkommt und sich aus allen Gebieten, auf denen man ihnen keine Hemmnisse bereitete, stets zu Gunsten der allgemeinen Wohlfahrt glänzend bewährt hat. Ein solches Kulturelement gewaltsam zurückzudrängen, einen solchen Boden brach liegen zu lassen, widerspricht den Traditionen des Großen Kurfürsten und Friedrichs des Großen, die vielleicht