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Im deutschen Reich · 1908-03-01 · Heft 3 (März 1908) · p. 167

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 3 (März 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-03-01
Page
167 (sequence 15)
Language
German
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Umschau. 167 daß ha$ für Dr. Geßmann in Aussicht genommene Ressortministerium bis zur dritten Lesung des österreichischungarischen Ausgleichs organisiert sein würde, jetzt aber, da er unter Dach und Fach gebracht sei, den Dr. Geßmann noch immer Minister ohne Portefeuille bleiben lasse. Wenn der Freiherr von Beck den Antisemiten, bei denen die berufliche Tüchtigkeit weniger wichtig als der Eifer für ihre Partei zu sein scheint, nicht bald den Willen tut, wird das „Wiener Volksölatt" den strammkonservativen Staatsmann so begeifern, bis er mürbe wird und nachgibt. Der Terrorismus der Antisemiten verfehlt denen gegenüber nie seine Wirkung, die sich als Höflinge zu oft bücken mußten, um noch ein festes Rückgrat zu haben. Am schlimmsten gestalten sich die Verhältnisse dort, wo die Justiz sich von dem Terrorismus politischer Parteien beeinflussen läßt, wo die Unabhängigkeit des Richterstandes, die die größten Monarchen mit Recht zu schätzen wußten, nicht mehr vorhanden zu sein scheint, wo wie in Amtzlcrnö Pöbelhorden unter dem Vorwand, Thron und Altar vordem Umsturz zu bewahren, Leben und Eigentum wehrloser Bürger bedrohen und verletzen dürfen, ohne die wohlverdiente Strafe zu erleiden, weil sie, selbst, wenn die Gerichte sie verurteilen, durch einen Gnadenakt des Zaren straflos bleiben. Wie die „Kölnische Zeitung" nach einer Mitteilung der „Russischen Korrespondenz" berichtet, hat in den letzten Januartagen das Kiewer Bezirksgericht in dem Prozeß gegen die Veranstalter der Judenhetzen in Kiew alle von dem Verteidiger geladenen Zeugen in weitgehendster Weise zugelassen. Dagegen sind die Zeugen der geschädigten Juden, die als Privatkläger auftraten, abgelehnt worden. Infolge dieser parteiischen Stellungnahme des Gerichts verließen sämtliche Vertreter der geschädigten Juden den Gerichtssaal, nachdem sie vorher folgende Erklärung zu Protokoll gegeben haben: „Wir wollten den Beweis führen, daß die Hetze wohl vorbereitet und organisiert war, da aber das Gericht uns verbietet, die Tätigkeit der Truppen und der Polizei während der Hetze zu berühren und die Vernehmung unserer Zeugen ablehnt, müssen wir auf die weitere

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