Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1908-03-01 · Heft 3 (März 1908) · p. 144

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 3 (März 1908)
Article
Jüdische Reserveoffiziere
Date
1908-03-01
Page
144 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316766-2316770-2339682--17497-2339758
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

144 Im deutschen Neich. an Reserveoffiziererl osserlbar geioorden ist, und man jede Quelle für den Zuwachs zu erschließen suchen müßte?" „Einzelne Fälle sind' nicht genannt worden, ich kann also auf einzelnes nicht eingehen", erklärt der Vertreter des Kriegsministers. Es wird Aufgabe der Beteiligten sein, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß das geeignete Material zum Nachweis der Zurücksetzung zur Kenntnis der obersten Behörde gelangt und diese Lücke der Beweisführung ausgefüllr rvird. Aber es handelt sich nicht nur Einzelheiten, es handelt sich um ein offenbares Prinzip, dessen Verletzung der Kriegsulinister ausdrücklich verurteilt. Die Tatsache der Ansschließung der Juden von der Beförderung zu Reserveoffizieren hat der Stellvertreter des Kriegsministers nicht bestritten, weil er sie nicht bestreiten kann. Sie muß ihm doch als eine höchst sonderbare Erscheinung auffallen. Daß unter den zahlreichen jüdischen Einjährigen, die jahraus jahrein ihrer Militärpflicht genügen, nicht ein einziger die Qualifikation zuin Reserveoffizier haben sollte, ist doch völlig ausgeschlossen. Es kann kein Zweifel darüber herrschen, daß der bei weitem größte Teil der für die Qualifizierung zum Reserveoffizier in Betracht kommenden jüdischen Einjährigen von vornherein durch den Vorgesetzten Hauptmann oder Bataillonkommandeur von der Teilnahme am Offiziersunterrichte ausgeschlossen oder zur richtigen Zeit in der Beförderung gehemmt wird und daß nur eine verschwindend kleine Anzahl als Vizefeldwebel zur Wahl kommt, um dann durch das antisemitische Vorurteil des Offizierkorps des Beurlaubtenstandes zu Falle zu kommen und ausgeschaltet zu werden. So bleibt das Offizierkorps trotz Recht und Verfassung „judenrein". Eine Statistik über diese Verhältnisse, die unserem Vaterlande nicht zur Ehre gereichen, steht uns nicht zur Verfügung. Dem Kriegsminister wäre es ein Leichtes, eine Zusammenstellung machen zu lassen, die Aufschlüsse von Wert geben könnte, wenn er der ganzen Frage ein erneutes Interesse entgegenbrächte, wenn er — wollte. Die grundsätzliche Mißbilligung der im Heere den Juden gegenüber zur Gewohnheit gewordenen konfessionellen Differenzierung und Zurücksetzung kann auf die Dauer nicht als eine genügende Erledigung der ganzen Angelegenheit betrachtet werden. Mißbilligt der Kriegsminister tatsächlich diese der Verfassung Hohn sprechenden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.