Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 3 (März 1908)
- Article
- Jüdische Reserveoffiziere
- Date
- 1908-03-01
- Page
- 143 (sequence 2)
- Language
- German
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I i t b i s ch c 3 i e | c r v e o f u j i c v c. 143 Älititär nicht gleiches Recht finden wie die anderen, und das darf die Armee, die die Pflanzstätte des Rechts sein soll, nicht auf sich sitzen lassen/' Der Vertreter des durch Krankheit an der Teilnahme an den Beratungen verhinderten Kriegsministers, General Sixt v. Arnim erwiderte darauf: „Es ist ferner erwähnt worden, es komme vor, daß Mannschaften jüdischer Konfession von vornherein bei ihrem Diensteintritt schlechter behandelt und irgendwie zurückgesetzt würden hinter ihren Kameraden. M. H., es sind keine einzelnen Fälle genannt worden, ich kann also auf einzelnes nicht eingehen und beschränke mich auf die ganz allgemeine Bemerkung, daß, wenn das geschieht oder geschehen ist, es selbstverständlich im höchsten Grade zu mißbilligen ist. Was die Wahl von Reserveoffizier-Aspiranten aus den Mannschaften des Beurlaubtenstandes zu Reserveoffizieren anlaugt, so liegt sie, wie den Herren bekannt ist, in der Hand des Offizierskorps des Beurlaubtenstandes, und es muß ihm im einzelnen Falle überlassen sein, die Momente pflichtmäßig 511 ermessen, die ausschlaggebend dafür sind, ob der junge Mann Reserveoffizier werden soll oder nicht." Wir haben also aufs neue einerseits die grundsätzliche Anerkennung des Verfassungsstandpunktes, daß konfessionelle Gründe für die Ausschließung von der Reserveoffizierslaufbahn nicht maßgebend sein dürfen, andererseits die klar gu Tage liegende Tatsache, daß seit langen Jahren in Preußen und selbst in den meisten der freiheitlicher gesinnten südlichen Bundesstaaten kein Jude mehr zum Reserveoffizier befördert worden ist. Die Nachricht, die jüngst durch die Presse ging und eine Besserung in dieser Beziehung ankündigte, hat sich bald als unzutreffend herausgeftellt. Nicht in einem einzigen der neun Fälle handelte es sich um Juden, bezw. Noch-Juden. Es geht also auf diesem Gebiete, wie auf so vielen anderen der Verwaltungspraxis: Selbstverständlich — erklärt die oberste maßgebende Instanz — kann ein Jude Reserveoffizier werden, und selbstverständlich — erweist die Praxis — wird er es nicht. Hat denn das Kriegsministerium keinerlei Interesse daran, diese paradoxe Erscheinung zu untersuchen und §11 klären? Sollte es nicht um so eher das Bedürfnis empfinden, einer solchen Frage näher zu treten, als ein erheblicher Mangel