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Im deutschen Reich · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. 125

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Selbstbiographie R. Jomtob Lippmann Hellers [Rezension]
Date
1908-02-01
Page
125 (sequence 3)
Language
German
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Bücherschau. 125 daß ihr Rabbiner sich binnen sechs Tagen in Wien dem Gericht selbst stellen werde. Hier erklärte er wahrheitsgemäße daß es ihm gänzlich ferngelegen habe, die christliche Religion anzugreifen. Wenn in seinen Schriften von anderen Religionen die Rede sei, so seien damit die Heiden und Götzendiener geweint. Doch es half ihm nichts. Er wurde ins Gefängnis gebracht, und eine Kommission von Sachverständigen sollte entscheiden, ob die Anklage berechtigt sei oder nicht. Natürlich kam sie zu dem Resultat, daß der Angeklagte schuldig sei; von Rechts wegen hätte er eigentlich die Todesstrafe verdient, doch es solle Gnade vor Recht ergehen, und mit 12 000 Reichstalern, die sofort bezahlt werden müßten, könne er sein Leben ablöjen; die inkriminierten Schriften sollten verbrannt werden, und im Falle die Summe nicht bald bezahlt würde, müßte es bei der Todesstrafe sein Bewenden haben. Woher sollte aber R. Lipstmann Heller das Geld nehmen? Seine Feinde hatten die Lüge aufgebracht, daß er sehr reich sei und eine noch viel größere Geldsumme sein eigen nenne. Auf wiederholte Vorstellungen hin erreichte er es schließlich, daß die Geldstrafe auf 10 000 Gulden ermäßigt und ihm gestattet wurde, sie in Raten abzuzahlen. War er so von der Todesstrafe befreit worden, so wußten seine Feinde durch hinterlistige Verleumdungen es doch durchzusetzen, daß er aus Befehl des Kaisers des Rabbinats zu Prag entsetzt wurde. Das war der größte Schmerz, der dem so tief gebeugten Manne angetan werden konnte, und es ist ergreifend zu lesen, wie er bei all der Schmach, die ihn traf, seinem gedrückten Herzen Luft machte mit den Worten: „Gepriesen sei Gott, der mir Kraft und Stärke verlieh, alle diese Leiden und Schicksalsschläge pi ertragen." Vierzig Tage hatte man ihn in der Haft behalten, dann wurde er entlassen, nachdem vorher noch andere Juden für ihn Bürgschaft geleistet hatten, daß er die Geldstrafe pünktlich abzahlen werde. Es ist kein Wunder, daß die Aufregungen und Sorgen der letzten Zeit seine Gesundheit untergraben hatten. Er verfiel in eine schwere Krankheit, die ihn drei Monate lang an das Kraneknbett fesselte. Seine Schriften entgingen dem Schicksal, verbrannt zu werden; man begnügte sich damit, daß einige Stellen und Wörter gestrichen wurden, die scheinbar Bezug aus die christliche Religion haben konnten. Doch den 5. Tammns. den Tag. an welchem alle seine Schriften

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