Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Selbstbiographie R. Jomtob Lippmann Hellers [Rezension]
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 124 (sequence 2)
- Language
- German
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124 Im deutschen Reich. leiteten Talmudschule viele Jünger aus. Auch Nahrungssorgen kannte er nicht, da er ein bedeutendes Vermögen besaß. Im Jahre 1624, nachdem er 28 Jahre lang in Prag gewirkt hatte, wühlte ihn die Gemeinde Nikolsburg zu ihrem Rabbiner. Bald darauf folgte er einem Rufe nach Wien, wo er segensreich wirkte und eine neue Gemeindeordnung schuf, welche der einheitlichen Entwickelung der Wiener Gemeinde sehr zustatten kam. Mit dem Augenblick aber, wo R. Jomtob Lippmann Heller nach Prag, seiner früheren Wirkungsstätte, übersiedelte, war es mit seiner Ruhe vorbei. Nur ungern sah ihn die Gemeinde- Wien scheiden und bot alle Mittel auf, um sich seine Kraft zu erhalten, doch vergebens: sein Herz trieb ihn nach Prag. Er sollte diesen Schritt bald genug bedauern. Damals wütete der dreißigjährige Krieg und verheerte die deutschen Lande. Auch die Stadt Prag war,dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Der Kaiser hatte ihr schwere Kriegslasten auferlegt. Die jüdische Gemeinde daselbst, die einen Teil der Kosten tragen mußte, war genötigt, zu diesem Zwecke gegen hohen Zinsfuß Kapital aufzunehmen. Als nun das Geld zurückgezahlt werden sollte, entstand ein heftiger Streit in der Gemeinde, weil man sich über die Höhe der Summe, die ein jeder zu zahlen hatte, nicht einigen konnte. Trotz der größten Mühe gelang es Lippmann Heller nicht, die Gemüter zu beruhigen. Er zog sich dadurch nur einen um so größeren Haß zu. Er, der mit der größten Unparteilichkeit seines Amtes gewaltet hatte, mußte es erleben, daß eine Verschwörung sich gegen ihn bildete, die nichts anderes bezweckte, als ihn aus Amt und Würden zu bringen. Man denunzierte ihn nämlich beim Kaiser, daß er in seinen Schriften die christliche Religion angegriffen und geschmäht hätte. Infolgedessen wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und dem Statthalter die schriftliche Order zugeschickt, den Rabbiner in Fesseln nach Wien zu schicken. Nur mit Mühe gelang es den Vorstehern der jüdischen Gerneinde, den Statthalter von diesen Vorhaben abzubringen, indem sie ihm die Schmach vorstellten, welche die Verhaftung ihres Rabbiners für die Juden Prags bedeuten würde und gleichzeitig auf die traurigen Folgen hinwiesen, die ein solches. Vorgehen für die Juden des Kaiserstaates überhaupt haben könnte. Allerdings mußten sie mit Leib und Gut dafür haften.