Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Metz
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 108 (sequence 2)
- Language
- German
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108 Im deutschen Reich. trotz aller persönlichen Verbindlichkeit und Korrektheit auch hier nicht imstande, den Konflikt zu lösen. Der Rufi „Juden raus"' ertönte laut in dem wirren Durcheinander; daß es nicht zu Tätlichkeiten kam, war Zu verwundern: es hätte sonst, wie jemand in die Versammlung hineinschrie, sehr wohl zu „einer Hauerei kommen können, wie sie Metz noch nicht erlebt". — So wurde die Versammlung des Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes schließlich in einem wesentlich anderen Sinne „Proteft"-Versammlung, als man angekündigt hatte, und nicht zu ihrem Vorteil." § würzbura, 19. Januar. Der Magistrat beschäftigte sich neuerdings mit der vom Tierschutzverein beantragten Ein führung eines S ch ä ch t v e r b o t e s f ü r ch r i ft l i ch e Metzger. Rechtsrat Körbel verwies darauf, daß der Magistrat schon im Jahre 1902 ein solches Verbot abge lehnt habe. Ob man das Schächten als Tierquälerei zu betrachten habe, sei eine noch unentschiedene Frage: den rituellen Vorschriften der Juden dürfe nicht zu nahegetreten werden. Ein allgemeines Schächtverbot könne die Gemeinde aus Rücksicht auf streng religiöse Juden überhaupt nicht er lassen, weil damit auch deren Zuzug nach Würzburg oer hindert werde. Durch das partielle Schächtverbot werde aber der beabsichtigte Zweck nicht erreicht, weil dann christliche Metzger ihr Schlachtvieh auf den Namen jüdischer Metzger schachten lassen würden, um nicht ihre jüdische Kundschaft zu verlieren. Eine Umfrage in allen Städten des Königreiches habe ergeben, daß nur in Hof, das keine jüdischen Metzger habe, das allgenieine Schächtverbot bestehe; dort habe man aber den Juden zugestanden, auswärts schlachten zu dürfen. In Augsburg bestehe das partielle Schacht- Verbot, aber lediglich auf dem Papier, denn die christlichen Metzger ließen eben ihr Vieh auf Rechnung der jüdischen Metzger schächten. Der Referent beantragte, solange, als nicht allgemein und durch Reichsgeseh das Schächtverbot zur Einführung gelange, der Anregung des Tierschutz Vereins keine Folge zu geben. Der Antrag wurde mit allen gegen die Stimmen der Magistratsräte Frey und Siedentopf a n g e n o ui m e n.!! Bayreuth, 20. Januar. Wie im Dezemberheft dieser Zeitschrift sS. 700, Jahrgang 1907) berichtet wurde, hatte