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Im deutschen Reich · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. 97

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Berlin
Date
1908-02-01
Page
97 (sequence 1)
Language
German
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Korrespondenzen. 97 Ksrresxorrden^err. O Berlin, 24. Januar. Der beut Abgeordnetenhause vorgelegte p r e u ß i s ch e Xi nte r richLsetat interessiert die jüdischen Gemeinden besonders mit Rücksicht aus die durch das B o l ksfchulge s e tz verursachten Mehrforderungen. Der Herband der Deutschen Juden und der Deutsch-Israelitische Gemeindebund werden den Vorständen jüdischer Volksschulen über einzelne Etatsfragen gern Auskunft geben. Der sogenannte Resolutionssonds, d. h. der Betrag, den die Regierung auf die Resolution des Landtages hin zur Verwendung für jüdischen Religionsunterricht fordert, beträgt 40000 Mark. Zur Begründung heißt es: „Es ist in Aussicht genommen, da, wo für den jüdischen Religionsunterricht nicht durch jüdische öffentliche Schulen oder seitens der bürgerlichen Gemeinden durch Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den öffentlichen Volksschulen oder in anderer Weise gesorgt ist, den leistungsschwachen Synagogengemeinden die Beschaffung des jüdischen Religionsunterrichtes durch Gewährung von Beihilfen in solchen Füllen zu erleichtern, in denen dauernd mindestens 12 jüdische Kinder vorhanden sind/' Es muß auffallen, daß die Regierung das „Leistungsschwach" in die Vorlage hineingebracht hat, das in der Resolution des Landtages fehlt. Die Regierung steht danach auf dem Standpunkte und hat auch durch die Höhe des Fonds zum Ausdruck gebracht, daß es sich nur um eine Art Almosen handelt, das man Bedürftigen aus allgemeinen Mitteln reicht. In der Kommission des Abgeordnetenhauses, in welcher die Resolution beraten wurde, wurde dieser Standpunkt nicht vertreten; vielmehr erachtete man es als eine Forderung ausgleichender Gerechtigkeit, daß ebenso wie die jüdischen Steuerzahler die Kosten des christlichen Religionsunterrichtes mit auszubringen haben, so auch der Staat als solcher in entsprechendem Maße für den jüdischen Religionsunterricht mitsorgen müsse. Es ist anzunehmen, daß im Landtage der frühere Standpunkt in Erinnerung gebracht wird. Daß die Heranwachsende Jugend, auch die jüdische, nirgends ohne Religionsunterricht bleibt,

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