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Im deutschen Reich · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. 84

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-02-01
Page
84 (sequence 1)
Language
German
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84 Im deutschen Reich. Umschau. HAAie einst in schwerer Bedrängnis der König Saul den Schatten des Propheten Samuels heraufbeschwor, ohne den bestimmten Vorsatz, in seinem Geiste zu handeln, so hat jüngst der deutsche Reichskanzler den Geist Ludwig Uhlands zitiert, ohne daß seitdem die Staatsregierung klar und deutlich den Willen bekundet hat, jene Bahn einzuschlagen, die mit scharfen Strichen von dem Dichter vorgezeichnet wurde, der als echter Poet auch ein Prophet und Volksfreund war. Bon Uhland stammen bekanntlich die Worte: „Das Recht, das uns Gesetze gibt, die keine Willkür bricht, das offene Gerichte liebt und gültig Urteil spricht." Sein Neujahrswunsch im Jahre 1817 lautete: „Wir wünschen, was man wünschen muß; denn soll der Mensch im Leibe leben, so brauchet er sein täglich Brot, und soll er sich im Geist erheben, so ist ihm seine Freiheit not!" Die schon vor 91 Jahren mit diesen Worten gestellten volkstümlichen Forderungen sind trotz der seitdem auf so vielen Gebieten gemachten großartigen Fortschritte bisher nur ungenügend erfüllt worden. Das haben wir an dieser Jahreswende als deutsche Staatsbürger mindestens ebenso tief empfunden wie als Juden. Das „Recht, das uns Gesetze gibt", hat uns am 3. Juli 1869, also vor fast vier Jahrzehnten, ein Gesetz gegeben, wonach alle aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Rechtsbeschränkungen aufgehoben wurden und insbesondere die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter fortan vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein sollte. Was wir aber täglich erleben, berechtigt zu der Frage: „Gehört denn die „lex Wiggers" zu den Gesetzen, die keineWillkür bricht?" Ob die anderen Uhlandwünsche erfüllt sind, die wahrlich auch nicht auf cäsarische Gaben von „Brot und Spielen", sondern auf unbeschränkten Broterwerb und bürgerliche Freiheit abzielten, muß an dieser Stelle unerörtert bleiben. Schließlich ist aber doch, was wir als deutsche Juden wünschen und wünschen müssen, unzertrennlich von dem, was a l l e deutschen Staatsbürger wünschen und erstreben sollen, wenn ihnen

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