Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Gesicherte Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte nach staatlichen Grundsätzen
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 83 (sequence 8)
- Language
- German
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Gesicherte Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte usw. 83 wir, daß die Vertreter dieser Kassen, wenn es erst einmal gelten wird, das Versorgungswesen für unsere gesamte Beamtenschaft grundsätzlich zu regeln, in ihrem sozialen Empfinden und Handeln anderen Kreisen nicht nachstehen werden. Die Berücksichtigung solcher Beamten, die in die bestehenden Hilfskassen, deren Bestimmung nach, nicht ausgenommen werden können, wird keine besonderen Schwierigkeiten machen. Wir haben dafür Vereine und Stiftungen genug. Für die Unterstützung der Ge in ein den zu solchem Zwecke dürften in erster Reihe die Fonds der Friedrich-Wilhelm- Biktoria-Stiftung und der Philippson-Stiftung oder sonstige Mittel des D. I. G. B. in Betracht kommen.. Die bedeutenden Aufgaben, die den bestehenden Kassen itub Stiftungensolcher Art auch neben der allgemeinen Pensionskasse nach unserem' Plane noch verbleiben, machen es natürlich und notwendig, daß diesen Kassen ihre wesentlichste Einnahmequelle, die Wohltätigkeit, durch die allgemeine Kasse nicht geschmälert werden darf. Die allgemeine Kasse hat nur Zw eck lasse zu sein und sich mit den gesicherten Einnahmen zufrieden, zu geben, die ihren geordneten Betrieb verbürgen. Alle Propaganda für Wohltätigkeitsbeihilfen aber hat sie den Nebenkassen zu überlassen. So wird auch jede Konkurrenz der allgemeinen Kasse mit den bestehenden Hilfskassen ausgeschlossen sein.- Die Schaffung eines so großen Werkes, wie die Geroinnung einer allgenreinen gesicherten Fürsorge für alle jüdischen Gemeindebeamten in Deutschland bedarf natürlich gutwilliger Kräfte. Die Bedingungen für das Gelingen sind vorhanden, nur verlangt es auch eines geschickten Annehmers, der die Sache zu fördern weiß. Wir haben jetzt so viele dienstwillige große Vereine für die Gesamtinteressen unserer Judenfchafr. Wen möchte solche Aufgabe, wie wir sie hier entwickelt haben, reizen? Wer halt sich zur Lösung solcher Aufgabe im Interesse unserer Gesamtheit berufen und verpflichtet? Es ist eine Sache der Humanität, der sozialen Pflicht und der fördernden Beihilfe für unsere Religion!*) *) Wie wir an anderer Stelle muteilen, befaßt sich eine Kommission, Die sieb ans den großen jüdischen Organisationen gebildet haß mit einem $e'meinbeiumfatfinigs-Gesetzentwnrf, in dem auch die Lösung der hier angeschnittenen Frage cm genred! wird. *