Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Die Stadtverordnetenwahl in Wreschen
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 73 (sequence 2)
- Language
- German
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^jie ÄiaotoerorDitetcn m Wreschem"" i S~ Wählern christlichen und denen jüdischen Bekenntnisses ein Uebereinkommen, durch das es bei den StadtverordneLenwahlen erster und zweiter Abteilung möglich wurde, ausschließlich deutsche Kandidaten durchzubringen, während in der dritten Abteilung bei der überwiegenden Zahl der polnischen Stimmen ein Erfolg deutscher Kandidaturen völlig aussichtslos war. Nach diesem bewährten Kompromiß wurden in Wreschen stets 6 deutsche Christen und 6 deutsche Juden zu Stadtverordneten gewählt, während die 6 Mandate der dritten Abteilung den Polen verblieben. Auch im Jahre 1907 wurden, wie üblich, in einer vor der Wahl stattsindenden Versammlung von den Deutschen die Kandidaten nominiert, und zwar für die erste Abteilung die Herren Apotheker Röstel und Kaufmann Jtzig, für die zweite die Herren Direktor Brünig und Kaufmann Sali Gerson und für die dritte Abteilung die Herren Direktor Tülsf und Kaufmann Jadesohn. Da vor einiger Zeit der frühere Stadtverordnete, Herr Kreisarzt Medizinalrat Dr. Michaelsohn, zum Magistratsmitglied gewählt, eine Ersatzwahl bisher aber nicht vorgenommen wurde, war auch für dieses Mandat ein Kandidat zu bestimmen. Die Wähler der zweiten Abteilung einigten sich dahin, Herrn Kaufmann Paul Lewin in Aussicht zu nehmen. Damit, war die bisherige Parität gewahrt, und von keiner Seite wurde in dieser Versammlung dagegen Einspruch erhoben. Der Leiter der Versammlung forderte zuletzt die Anwesenden auf, für die nominierten Kandidaten einmütig zu stimmen, was demnach zu erwarten war. Es kam aber anders. Von einzelnen christlichen deutschen Wählern wurde eine zweite Versammlung einberufen, zu der die deutschen Wähler jüdischen Bekenntnisses keine Einladungen erhielten. Offenbar sollten die Juden aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschaltet werden. Ein Jude, der an der Versammlung teilnehmen wollte, mußte sich der Aufforderung des Saalbesitzers, Herrn Schmidt-Rosengarten, fügen, den Saal zu verlassen. Obwohl die Teilnehmer der Versammlung von maßgebender Seite belehrt wurden, daß man den Juden doch nichts vorwerfen könne, da sie immer gut deutsch gewählt und in der SLadtverordnetenversammlung ihre Schuldigkeit getan hätten, daß aber auch ohne ihre Hilfe deutsche Kandidaten nicht gewählt werden könuten, entschied sich eine Anzahl