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Im deutschen Reich · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. 72

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Bruhn und Harden
Date
1908-02-01
Page
72 (sequence 4)
Language
German
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72 Im deutschen Reich. des der v e r st ä n d i g e n P r e s s -e Erlaubten hinausgeht,unddaß es mit der Ehre der Mitmenschen ein grausames Spiel treiben heißt, wenn jemand in dieser Weise verfährt. Denn den Angeklagten konnte nicht unbewußt bleiben, welche Folgen diese Aufregungen hatten und haben mußten. Es kann den Angeklagten nicht zugute gehalten werden, daß sie von einem bestimmten Parteistandpunkte aus vorzugehen hätten. Es muß demgegenüber bemerkt werden, daß sie auch von diesem Standpunkte aus die Ehre der Mitmenschen zu achten haben, und namentlich da, wo sie sehen, welche schweren und traurigen Folgen durch Angriffe auf die Ehre der Mitmenschen entstehen." Ob diese Strafpredigt und die dann verbüßte Strafe das Gewissen des Herrn Bruhn so sehr geschärft haben, daß er sich berechtigt glaubte, sich so tief über Maximilian Harden und dessen Verteidiger zu entrüsten, die seiner Meinung nach die Ehre gräflicher und fürstlicher Menschen freventlich ange- Lastet hatten, wird selbst dem beschränkten Leserkreise der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Die Wahrheit" kaum zweifelhaft sein. Vielleicht sind doch unter diesen Lesern einige der Ansicht, daß auch schon in dieser „Wahrheit" manchesmal „in leichtfertiger Werse auf die Aussage unglaubwürdiger Zeugen hin schwere Angriffe gegen Ehrenmänner erhoben worden sind"! Wäre dies der Fall, dann sollte der Strafprediger Bruhn doch die Mahnung beherzigen: „Wer in einem Glashause sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!" sZ 4- Die SLclölVer-ordnetenwcrHt in Wveschen. ^sn demselben Tage, an dem Fürst Bülow die Polenvorläge im Abgeordnetenhause als ein wirksames Mittel zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarken am 26. November v. I. befürwortete, hat sich nach einer uns aus Dreschen zugegangenen Mitteilung Folgendes zugetragen: Seit Jahren bestand in Wreschen zwischen den deutschen

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