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Im deutschen Reich · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. 70

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Bruhn und Harden
Date
1908-02-01
Page
70 (sequence 2)
Language
German
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70 Im deutschen Reich. jetzigen Volksvertreter W i l h e L nt B r u h n Aehnliches, und Zwar in noch weit schärferer Weise in das Stammbuch geschrieben worden ist, was er jetzt Harden vorwirft. Ein Mann, dem solche Dinge an Gerichtsftelle gesagt werden, wie damals Herrn Wilhelm Bruhn, dem es leider mit Hilfe der Konservativen seitdem wiederholt glückte, zum Vertreter des Reichstagswahlkreises Arnswalde-Friedeberg gewählt zu werden, hätte wirklich allen Grund, sich nicht über das Verhalten Hardens zu ereifern, dessen Zeugen kaum unglaubwürdiger waren als die, die Herr Bruhn einst in dem Konitzer Prozeß heranangelte. Damals verurteilte ihn die Berliner Strafkammer zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten und wäre wahrscheinlich zu einem noch strengeren Urteil gelangt, wenn nicht dem Angeklagten zugute gehalten werden mußte, daß er zwar mit den' inkriminierten Artikeln einverstanden gewesen sei, sie aber nicht selbst verfaßt habe. | Es soll hier nicht wiederholt werden, wie selbst von der Anklagebehörde trotz scharfen Vorgehens gegen Harden diesem auch eine gewisse Anerkennung gezollt worden ist; aber Herrn Bruhn möchte man doch. Vorhalten, daß das, was in dem Plaidoyer des Staatsanwalts Kanzow vor sechs Jahren über seine journalistischen Leistungen gesagt wurde, weit weniger schmeichelhaft klang. Der Staatsanwalt Kanzow sagte damals: „Das Beste, was der Mensch von Vater und Mutter mitbekommen kann, was er als sein höchstes Gut betrachtet, ist der gute Na tue. Daher kann jeder, welchen Glaubens er auch sei, verlangen, daß dieses sein höchstes Gut geschützt werde. In diesem Prozeß spielt die Phantasie eine große Rolle. Aber so wertvoll sie ist, so bedarf sie des Zügels und Zaumes, und wenn hier eine zügellose Phantasie dahinstürmt und, von einer gewissenlosen Presse noch geschürt, kritiklos weiterer Kreise sich bemächtigt, so entsteht dadurch eine große Gefahr. In diesem Prozeß hat die w ü st e Phantasie in unh e im li ch e r Weise w üst e Orgien gefeiert; man könnte sich beinahe in die Zeit der Hexenprozesse versetzt wähnen. - - B r it h n i st siche r nicht guten Glaubens gewesen, für ihn handelte es sich bloß darum: Der Jude muß verbrannt werden! Bei der Strafbemessung mag dem Angeklagten vr. Bötticher zugerechnet werden, daß er bis dahin völlig unbestraft war, und in einigen

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