Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Wie wehren sich die "Deutsch-Nationalen"?
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 69 (sequence 4)
- Language
- German
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Bruhn mib Harden. 69 daß wir unseren Central-Vereiu gebildet haben und bilden mußten nicht als einen unpoluischen und nicht als einen Standesverein, sondern als notwendige Abwehr gegen gehässige antisemitische Verhetzungen, wie sie auch zu dem Programm ihres Verbandes gehören. Wir verschmähen es, unter der Maske harmloser Standesinteressen-Vertretung politische Agitation zu treiben, und wir verschmähen es, im Kampf der wirtschaftlichen Kräfte Rasseninstinkte auszustacheln! Nun wissen Sie, Herr Zimmermann, warum wir auf Ihre schätzenswerte Mitarbeit, auch wenn Sie uns unpolitisch kommen, ein für allemal verzichten. □ * Wvutzn und Kurden. den eigentümlichsten Begleiterscheinungen des Moltke- '*** Harden - Prozesses dürfte die dreiste Art gerechnet werden, mit welcher der Reichstagsabgeordnete Wllhelm Bruhn, der einst selbst wegen leichtfertiger Beschuldigungen eine sechsmonatige Gefängnisstrafe zu verbüßen hatte, sich in seinem Sensationsblättchen „Die Wahrheit" bei der Besprechung des „Schlußaktes des Hardendramas" auf das hohe Pferd setzte. Er sagte nämlich, „durch die Ergebnisse der Beweisaufnahme sei Harden als ein Mann charakterisiert worden, der in leichtfertigster Weise auf die Aussagen unglaubwürdigster Zeugen hin die schwersten Angriffe gegen Ehrenmänner erhoben Hab e". Wir haben keine Veranlassung, für Harden einzutreten oder ihm irgendwelche Sympathie zu bezeugen. Er hat sich durch seine Haltung in der Dreyfus-Affäre und gegenüber den russischen Greueltaten als ein Anhänger derselben judenfeindlichen Anschauungen gezeigt, denen Leute wie Wilhelm Bruhn huldigen. Aber die Gerechtigkeit verlangt doch, daß wir zwischen diesen beiden einen Unterschied machen und dem Vertreter des Reichstagswahlkreises Arnswalde- Friedeberg das Recht absprechen, gegen Harden Vorwürfe zu erheben, die man ihm selbst einst an Gerichtsstelle machen konnte und tatsächlich gemacht hat. Es ist trotz der seitdem verflossenen sechs Jahre unvergessen, daß dem