Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1908-01-01 · Heft 1 (Januar 1908) · p. 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 1 (Januar 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-01-01
Page
50 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
address
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316766-2316768--17301-2339469
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

50 Iw deutschen Reich. beiliegende Postkarte als gegen die Bestimmungen im § 5 der Postordnung vom 20. März 1900 verstoßend erkannt und als unzulässig erachtet, so würde dies nicht zu mißbilligen gewesen sein. Von dem Erlaß einer allgemeinen Verfügung des Inhalts, daß die Postbeamten auf das Vorkommen von Postkarten der anliegenden Art besonders achten sollen, muß aber abgesehen werden, weil der vorliegende Einzelfall zu einer derartigen Maßnahme keinen genügenden Anlaß bietet und weil eine solche Anordnung sich nicht durchführen läßt. Im Aufträge des Staatssekretärs. (Unterschrift). An den Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Der „Kirchliche Anzeiger in Dortmund" hat am 15. Dezember nachstehende Not'z veröffentlicht: „Ein jüdischer Arzt aus Pommern behielt in der evangelischen St. LorenZkirche zu Nürnberg seinen Hut auf dem Kopf und gab dem Kirchendiener, der ihn bat, seinen Hut abzunehmen, eine Ohrfe'ge. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Nürnberg wegen beschimpfenden Unfugs und Verabreichung einer Ohrfeige Zu fünf Tagen Gefängnis. Er war töricht genug, sein Unrecht nicht einzusehen und legte Revision ein beim Reichsgericht. Selbstverständlich bestätigte dieses das erste Urteil". Wir haben uns in Nürnberg an maßgebender Stelle erkundigt und dadurch feügestellt, daß der angebliche jüdische Arzt Herr Dr. Fried. Matz heißt, in Stettin Matz heißt, in Stettin wohnt und Sohn eines protestantischen Pfarrers ist. — Wir beklagen das am 23. Dezember in Berlin erfolgte Hinscheiden des Ht-rrn Abraham Herzfeld, Ehrenbürger der Stadt Grätz und Ehrenmitgliedes der jüdischen Gemeinde zu Grätz, der seit der Begründung unseres Vereines demselben angehört und lange Jahre hindurch als Vorsteher der jüdischen Gemeinde Grätz dort als unzer Vertrauensmann unsere Vereinssache eifrig gefördert hat. Im 70. Jahre eines arbeitsreichen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.