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Im deutschen Reich · 1907-12-01 · Heft 12 (Dezember 1907) · p. 696

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 12 (Dezember 1907)
Article
Berlin
Date
1907-12-01
Page
696 (sequence 5)
Language
German
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696 Im deutschen Reich jüdischen Juristen, die in den Jahren 1875—95 das Affessorexamen gemacht haben, zahlenmäßig Auskunft gibt. Besonders lehrreich ist, daß Breslauer nicht nur die Beförderung der christlichen Juristen aus demselben Zeitraum zum Vergleich herangezogen, sondern auch die Berhältniszahlen für die getauften Juden besonders festgestellt hat. Nach diesen Angaben sind in den genannten 20 Jahren 4 Juden zu Oberlandesgerichtsräten befördert worden — 2,6 %, während von 3365 Christen 290 — 8,6 %, von 108 Getauften 22 — 20,4 % in diese höheren Stellen eingerückt sind. Zu Landesgerichtsdirektoren und Präsidenten sind Juden überhaupt nicht befördert worden, während von 3365 Christen 341 — 10,1 %, von 108 Getauften 8 7,4 % in diese leitenden Stellen befördert worden sind. Daß das Zurückbleiben der Juden allein durch ihren Mangel an Befähigung verschuldet sei, wird wohl kaum jemand glauben oder auch nur behaupten wollen. Die beste Widerlegung liegt ja in diesen Zahlen, die beweisen, daß denen, die der »allein fähig machenden" Kirche sich zuwenden, sofort auch die höheren und leitenden Stellungen zugänglich werden. Diese Zahlen sprechen es ohne jede Beschönigung aus, daß der Staat Aemter, die doch gewiß einen lauteren, unbestechlichen Charakter erfordern, denen verweigert, die charakterfest der Religion der Väter und der eigenen Ueberzeugung treu bleiben, aber solchen Männern öffnet, die »auch anders können" und bereit sind, das Opfer der Ueberzeugung zu bringen. So handelt die Justizverwaltung, die vor allen anderen Behörden in erster Reihe berufen ist, Hüterin von Recht und Gesetz zu sein und die Verfassung zu wahren. — lieber die Anstellungsverhältnisse auf dem Gebiete des höheren Unterrichtswesens gibt uns der soeben erschienene »Kalender für das höhere Schulwesen Preußens", Breslau 1907, bearbeitet von Prof. Toeplitz und Prof. Mahlberg, Auskunft. In dem höheren Schulfach, im Schulfach überhaupt ist es noch mehr als bei der Justizverwaltung ausgeschlossen, daß Juden in leitende Stellungen kommen, daß sie Gymnasialdirektoren oder gar Schulräte werden könnten. Nur zwei jüdische Direktorstellen gibt es in Preußen, nämlich an den beiden Anstalten der jüdischen Gemeinde in Frankfurt a. M. Die geringen Aussichten, die dem Juden in diesem Berufe sich

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