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Im deutschen Reich · 1907-12-01 · Heft 12 (Dezember 1907) · p. 693

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 12 (Dezember 1907)
Article
Berlin
Date
1907-12-01
Page
693 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 603 Es entspann sich zwischen ihm und dem Kläger ein Wortwechsel, weil Kläger der Meinung war, was A. verlange, sei keine Telegraphenzange, sondern eine sogenannte Kombinationszange. Der Mitangestellte des Kläger, Paul G., machte dem Kläger klar, daß es stch in der Tat um eine Telegraphenzange handle. A. entfernte sich dann. Während er hinausging, äußerte Kläger, daß er stch doch von dem Judenbub (oder Dreckjudenbub) nichts gefallen lasse. Später kam A. wieder, um etwas anderes zu holen. Kläger ließ ihn warten und bediente einen anderen Kunden, der nach A. gekommen war, zuerst. Als G. ihm darüber Vorhalt machte, äußerte Kläger: er sei Antisemit und gehöre dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband an; er bediene den A. nicht. Infolge dieses Verhaltens kam es nunmehr zwischen dem Kläger und G. zum Wortwechsel. In diesem Augenblick kam der Teilhaber der Beklagten, Hermann H., hinzu. Von dem Vorausgegangenen unterrichtet, eröffnete er dem Kläger seine sofortige Entlassung. Kläger erkennt diese Entlassung als berechtigt nicht an und beansprucht demgemäß die Weiterzahlung des Gehaltes vom 13. August bis Ende September mit zusammen 245 Mk. Die Klage ist abgewiesen". In der Begründung heißt es: „Die Entlassung ist zu Recht erfolgt. Das Wort „Judenbub" oder „Dreckjudenbub", welches Kläger dem Salomon A. gegenüber gebraucht hat, hat sich zwar nicht direkt gegen die Inhaber der beklagten Firma, gegen die Prinzipale des Klägers gerichtet; aber es liegt auf der Hand, daß Kläger durch diese Aeußerung sich einer Mißachtung der jüdischen Konfession überhaupt schuldig gemacht hat. Damit stimmt überein seine später erfolgte Aeußerung, er sei Antisemit. Das Gericht ist der Meinung, daß die Inhaber der beklagten Firma sich derartige gegen ihre Konsesiion sich richtenden Aeußerungen eines Angestellten nicht gefallen zu lassen brauchten, daß man ihnen nicht zumuten konnte, einen Angestellten in ihren Diensten zu behalten, der in ihrem Geschäfte in Anwesenheit von Kunden und vor dem anderen Personale sich antisemitischer Tendenzen gerühmt hattet — In dem Organ des „Vereins der Deutschen Kaufleute" der „Kaufmännischen Rundschau", berichtet Georg Kareski über eine Begegnung mit einem Breslauer Vertreter des „Deutsch - nationalen Handlungsgehilfen.- Versandes"

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