Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- Die zweite Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 608 (sequence 2)
- Language
- German
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608 Zrn deutschen Reich. im Namen des Magistrats der Stadt Frankfurt. Er fand ehrende Worte für die Frankfurter Juden, deren opferwillige, allen Humanitären Bestrebungen Zugewandte Gesinnung der Stadt die Durchführung ihrer Aufgabe wesentlich erleichtere. Die Entwicklung der Juden, die hohen Kunstsinn hätten, sei auf das engste verknüpft mit der Entwicklung des aufstrebenden Gemeinwesens. Rechtsanwalt Dr. Blau sprach dann den Willkommengruß der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt, die es sich zur Ehre anrechne, den zweiten Berbandstag in der Zentrale der deutschen Judenheit begrüßen zu können. Man wünsche den Verhandlungen besten Erfolg in den Kämpfen für Gott, Ehre, Freiheit und Recht und wolle kräftigst betonen, daß die Gleichberechtigung der Juden dem Staatsinteresse entspreche; denn wahres Judentum und echtes Deutschtum seien Begriffe, die sich gegenseitig durchdringen und ergänzen. Hierauf wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden und unter allgemeiner Zustimmung beschlossen, folgendes Huldigungstelegramm an den Kaiser abzusenden: „Ew. Majestät bringen 400 Abgesandte deutscher jüdischer Gemeinden aus allen Teilen des Reiches, geeint im Verbände der Deutschen Juden, von Frankfurt a. M., dem Sitze einer uralten jüdischen Gemeinde, alleruntertänigste Huldigung und das Gelöbnis unwandelbarer Treue dar." Br. Lachmann erstattete hieraus den Geschäftsbericht und erklärte: Während unsere erste Hauptversammlung am 30. Oktober 1905 in Berlin in erster Lime dazu bestimmt war, als äußere Kundgebung für den Gedanken der Einigkeit unserer Glaubensgenossen im deutschen Reich zu dienen, dürfen wir jetzt nach Verlaus von zwei weiteren Jahren nicht vor Sie treten, ohne Ihnen Rechenschaft zu geben über die Arbeit, die im Rahmen des Verbandes geleistet worden ist. Wir waren bestrebt, unter strenger Jnnehaltung der durch die Satzungen gezogenen Grenzen unter Vermeidung aller Angelegenhenheiten, welche Fragen der Religion, des Kultus und der inneren Gemeindeverwaltung betreffen, für alle aus unserem Glauben und unserer staatsrechtlichen Stellung begründeten Ansprüche an Staat und Gesellschaft öffentlich namens der Gesamtheit einzutreten.