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Im deutschen Reich · 1907-10-01 · Heft 10 (Oktober 1907) · p. 580

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 10 (Oktober 1907)
Article
[Ohne Titel]
Date
1907-10-01
Page
580 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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580 Jrn deutschen Reich „Aehnlich wie bei den Reserveoffizieren liegen die Verhältnisse bei den Sanitätsoffizieren, deren Zahl hinter dem Bedarf erheblich zurückbleibt. Aber während man die Zahl der verfügbaren Kräfte durch die Beförderung auch jüdischer Kräfte zu Sanitätsoffizieren des Beurlaubtenstandes zu steigern bemüht ist, sträubt man sich dagegen, wenigsten in Preußen — und in manchen anderen Bundesstaaten liegen die Dinge ähnlich — jüdische Soldaten, speziell Einjährig - Freiwillige, zur Reserveoffizierslaufbahn zuzulassen und verstärkt damit den beklagten Uebelstand. Ohne Erörterung kann für jeden die Frage nach der Qualifikation bleiben; denn im Krieg und Frieden ist der Befähigungsnachweis von ungezählten jüdischen Soldaten in hinreichender, auch amtlicherseits oft genug anerkannter'Weise erbracht worden. Daß die grundsätzliche Ausschließung der Juden von der Offizierslaufbahn verfassungswidrig ist, darüber braucht ebenfalls kein Wort verloren zu werden. Der Kriegsminister selbst hat erst vor wenigen Jahren im Reichstage die Erklärung abgegeben: „Weder gesetzliche noch Berwaltungsbestimmungen verhindern auf irgend eine Weise den Eintritt jüdischer Männer als Offiziere .und Unteroffiziere in die Armeen „Die Heeresverwaltung", heißt es in einem am 4. November 1904 unserem Vereine gegebenen Bescheide des Kriegsministers, „nimmt selbstverständlich den Standpunkt ein, daß die Soldaten gleichmäßig, ohne Unterschied der Glaubensbekenntnisse, behandelt werden sollen." Und dennoch, trotz der Fähigkeit und des patriotischen Willens der Juden, ihrerseits dazu öeizutragen, daß dem Mangel an Reserveoffizieren zu einem Teile abgeholfen wird, gibt es anscheinend keinen Weg zu diesem Ziel. W o liegt das Hindernis? In den leitenden Stellen der Heeresverwaltungen, in den Reihen der Stabsoffiziere bis herab zum Hauptmanu, dessen Vorschläge zur Beförderung ausschlaggebend sind? Es unterliegt keinem Zweifel, daß hier Vorurteile witsprechen, wenn unter der großen Zahl von jüdischen Einjährigen seit langen Jahren in Preußen nicht einer den Ansprüchen entsprechen sollte, die an Reserve, osfiziere gestellt werden. Sollte in der Tat die Heeresverwaltung, die sonst mit Recht stolz auf die Disziplin und den Geist des Heeres sein kann, kein Mittel in der Hand haben, daß ihren Absichtenbesser entsprochen wird, als es der Fall ist? Aber das Reserveoffizierrorps hat über die Wahl des Aspiranten zum

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