Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 9 (September 1907)
- Article
- M. S., Stettin
- Date
- 1907-09-01
- Page
- 529 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 529 nicht erwartet hätten. Es kann uns auch nicht einfallen, darauf noch sachlich weiter Zu diskutieren; und es erscheint uns fraglich, ob Förster es anders halten wird." — AhlwardLs letzter Versuch, sich publizistisch emporzuringen, ist gründlich mißglückt. Von seinem WochenbläLLchen, das sich „Die Freiheit" nannte, übrigens seine Spitze weniger gegen die Juden als gegen die Jesuiten richtete, sind nur einige Dutzend Nummern unter Ausschluß der Oeffentlichkeit erschienen. Dann stellte Ahlwardt den Betrieb ein, wandte sich aber vorher in den letzten Nummern scharf gegen die „mächtigen Feinde", die das Emporkommen seines Blattes durch allerlei Kniffe gelähmt haben sollen, weil sie in ihm eine unbequeme Konkurrenz erblickten. - O. W., München. In der dortigen Schöffengerichts- Verhandlung, in der der Herausgeber des „Grobian" Joseph Anton Leib wegen des Ritualmord-Schandbildes Zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt und aus eine Vernichtung der eingezogenen Exemplare, sowie der Zur Herstellung des Bildes benutzten Platten erkannt wurde, spielte nicht der Angeklagte, sondern sein Entlastungszeuge, der als Antisewitenführer bekannte ehemalige Gpmnasial-Prosessor Heinrich Schnepper, die traurigste Rolle. Dieser seltsame Pädagog entblödete sich nicht, als Zeuge vernommen, an Gerichtsstelle zu behaupten, es sei geschichtlich erwiesen, daß abergläubische, fanatische Juden, vielleicht sogar eine geheime Sekte solcher, mitunter Blutworde verübten. Nicht nur wegen der kapitalistischen Ueberlegenheit der Juden, sondern vor allem auch wegen derartiger Verbrechen an Christen seien verschiedene Judenverfolgungen, auch in Bayern, ausgebrochen. Die jüdischen Schriften, abgesehen vom alten ^Testament, böten reiches Material für das Vorkommen solcher Blutmorde, vor allem die geheimen kabbalistischen Schriften, in denen geradezu ungeheuerliche Stellen vorkämen, die der Zeuge aus antisemitischen Kampfschriften verlas. Der Vorsitzende, Oberamtsrichter Riß, erachtete es darauf als seine"Pflicht, den merkwürdigen Zeugen daraus hinzuweisen, daß es doch recht bedenklich' sei, derartige Kampfschriften als Zuverlässige Quellen Zu zitieren. — Die Urteilsbegründung hat gezeigt, daß die Ausführungen Schneppers aus das Gericht nicht den geringsten Eindruck gemacht haben, daß vielmehr nur deshalb Leib gegenüber von einer Freiheitsstrafe abgesehen wurde, weil das Gericht annahm, daß der Angeklagte ein Fanatiker sei.