Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 9 (September 1907)
- Article
- Frankfurt a. M.
- Date
- 1907-09-01
- Page
- 518 (sequence 3)
- Language
- German
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518 Im deutschen Reich. gegen PotLhoff und gegen die übrigen Angeklagten je 100 Mk. Der Nebenkläger, Präsident der fürstlichen Domänenkammer, Freiherr v. Hadeln, war aber der Ansicht, nicht eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe fei am Platze. Justizrat Caspari plädierte für Freisprechung und Zubilligung des Schutzes des § 193. — Das Gericht kam aber zu einer Verurteilung auf Grund der §§ 185 und 186 des Strafgesetzbuches und erkannte gegen Potthoff auf 200 Mk. Geldstrafe. Es nahm an, daß jenes Zitat von Potthoff in beleidigender Absicht, — abgesehen davon, ob es überhaupt jemals gebraucht worden ist —, angewendet wurde. Gegen Torpeder und Bing wurde auf je 60 Mk. Geldbuße erkannt, während der Buchdruckereibesitzer Hundt freigesprochen wurde, weil er von dem Artikel keine Kenntnis gehabt hatte. (Aus diesen Bericht geht deutlich hervor, daß die von der „Staatsbürger-Ztg.", der „Deutschen Tageszeitung" und ähnlichen Blättern versuchte Fruktifizierung des Ausdrucks „Judenkammer" unberechtigt ist und offenbar nur den Zweck verfolgt, den Abg. I)r. Potthoff bei seinen Wählern zu verdächtigen.) ~ Marburg, 15. August. Einen „Beitrag zur antisemitischen Moral" liefert die hiesige „Hessische Landeszeitung" durch folgende Mitteilung: „Vor einiger Zeit wurde der Verleger und verantwortliche Redakteur des „Kasseler Sonntagsblattes", Thiele, wegen Beleidigung des praktischen Arztes Dr. med. et pliil. Tienes in Kassel zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt, weil Thiele in seinem Sonntagsblatte den liberalen Dr. Tienes, der sich als scharfer Gegner der Antisemiten betätigte, dadurch beleidigt hat, daß er hämische Bemerkungen über die - Ehegattin Dr. Tienes und über dessen ärztliche Tätigkeit machte. In diesem Beleidigungsprozesse wurden von dem Beklagten besondere Anstrengungen gemacht, den § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) zugestanden zu bekommen. Sein Verteidiger, Justizrat Dr. Schier, betonte, nach dem Ge richtsberichte des „Tageblattes", daß das „Kaff. Sonntagsblatt" das Organ der Antisemiten sei, und Thiele selbst ergänzte diese Angaben durch die Erllärung, daß sein Blatt „chrrstkichantisemitisch" sei. Das Blatt preist sich jedoch im Mosseschen Kataloge wie folgt an: „Bestes Jnsertionsorgan! Besonders geeignet für Versandgeschäfte aller Art . . . Vetbreitet in über 2000 Orten. Unbedingtes Vertrauen der Leser zum Anzeigen-