Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 9 (September 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-09-01
- Page
- 511 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 511 Bekenntnisses den dauernden Aufenthalt im Regierungsbezirke Oppeln nicht zu gestatten. Die „Breslauer Zeitung" bemerkte dazu, daß ihr von dem österreichischen Konsulat in Breslau, das sich mit dem betreffenden Einzelfalle zu beschäftigen hatte, nicht nur die Angaben des FamiLienblaites bestätigt, sondern auch mitgeteilt wurde, daß sich das österreichisch-ungarische Konsulat bereits mit zahllosen gleichen Fällen zu beschäftigen hatte. Infolge einer Eingabe, die in dem erwähnten Einzeb fall der Betroffene, ein in Königshütte angestellter österreichischer Ingenieur, an den österreich-ungarischen Minister des Auswärtigen richtete, ist ihm der Aufenthalt im Regierungsbezirk Oppeln zunächst bis zum Ende des Jahres und vielleicht auch weiter gestattet worden. Diese bedingte Begnadigung verringert aber die Bedeutung der Tatsache, daß nach Angabe der betreffenden Behörden auch gegen andere Königshütter Beamte jüdischen Bekenntnisses in gleicher Weise vorgegangen worden ist, in keiner Weise. Es ist nun durch Zugeständnis der Behörden festgestellt, daß ein Erlaß des Regierungspräsidenten in der angedeuteten Richtung besteht, der insbesondere von der „Frankfurter Zeitung" bereits sehr scharf kritisiert worden ist, und der auch von anderen freisinnigen Blättern, z. B. von der „Breslauer Zeitung", als eine antisemitische Kundgebung bezeichnet wird. In diesem Blatt ist folgendes angeführt worden: „Es wäre interessant zu erfahren, wie weit der bisherige Minister des Innern diesen Erlaß veranlaßt oder nur stillschweigend gebilligt hat, und wie sich der neue Minister des Innern zu diesem Erlaß stellt. Da die österreichische Regierung die Bürger jüdischer Konfession denen christlicher Konfession staatsrechtlich völlig gleichstellt, ist es nicht zu verstehen, mit welchem Rechte die preußische Regierung eine Differenzierung eintreten läßt." — Wenn auch der in dieser Ausweisungsangelegenheit Zunächst Versoffene kein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens war, hatte der Central-Verein an dieser Angelegenheit insofern ein Interesse, weil eine deutsche Regierung den Aufenthalt in ihrem Staate von dem Religionsbekenntnis abhängig gemacht haben sollte. Wie weit dies der Fall ist, festzuftellen, scheint kein Weg geeigneter als eine Anfrage im Parlament. Die Zeitschrift des Kyffhäuser-Verbandes der „Vereine Deutscher Studenten", «Akademische Blätter", bat in