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Im deutschen Reich · 1907-09-01 · Heft 9 (September 1907) · p. 510

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 9 (September 1907)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1907-09-01
Page
510 (sequence 16)
Language
German
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Nr. 29, Oberst Maresch, befohlenen unerfreulichen Marterungen von acht jüdischen Soldaten beweist, daß auch in Rumänien der Antisemitismus noch Trumpf ist. Die „Cronica" fügte dem Berichte die Bemerkung hinzu: „Wir wollen keine Kommentare machen, aber wir fordern vom Kriegswinister eine Untersuchung, nicht etwa, weil wir auf Gerechtigkeit hoffen (Wir wissen allzu gut, daß man wegen einiger Juden nicht einen Obersten strafen wird), sondern uw die Atmosphäre zu beruhigen, die sich in der Kaserne gegen die jeden Augenblick in ihrem Leben bedrohten jüdischen Soldaten gebildet hat." Die Untersuchung hat stattgefunden, aber — wie vorauZzusehen war — die „Schuldlosigkeit" des judenfeindlichen Obersten ergeben. — Wo der Antisemitismus weitere Kreise der Bevölkerung vergiftet und die Staatslenker, die Geweingefährlichkeit dieser Bewegung verkennend, -sie als ein Mittel Zur Bekämpfung freiheitlicher Regungen benutzen zu können glauben, da ist es mit der Gerechtigkeit stets übel bestellt. Damit wankt aber die stärkste Stütze desStaatswesens; deshalb ist die jüdische Forderung der Gerechtigkeit nicht nur eine Frage der Selbsterhaltung, sondern eine patriotische Pflicht. Recht muß Recht bleiben; nicht nur weil wir Gerechtigkeit brauchen, sondern weil es das Gesawtwohl erheischt. Wo Unrecht zur Regel wird, ist der stärkste Staat dem Untergange geweiht. A. L. Korrespondenzen. Berlin, 20. August. In einzelnen liberalen Blättern ist neuerdings darauf verwiesen worden, daß die Gefahr, aus Preußen ausgewiefen zu werden, offenbar für jüdische Ausländer größer sei, als für nichtjüdische. Insbesondere hat ein in dem .,Jsraelitischen Fawilienblatt" unter Nennung von Namen und Ort veröffentlichter Bericht über einen Ausweisungsbefehl aus Oberschlesien dargetan, daß durch eine Verfügung des Oppelner Regierungspräsidenten den Nachgeordneten Behörden eingeschärft worden sei, den Ausländern jüdischen

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