Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1907)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1907-07-01
- Page
- 450 (sequence 1)
- Language
- German
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430 Im deutschen Reich. Uerernsrrachrichlen. Die Ortsgruppe Coethen hat am 16. Mai d. I. eine konstituierende Versammlung abgehalten, in der die Herren Kaufmann Max Mendershausen zum Vorsitzenden, Kaufmann S. Kronheim als Beisitzender und Kaufmann Rudolf Mazur als Schatzmeister gewählt wurden. In der betreffenden Versammlung hat Herr Landtagsabgeordneter Rechtsanwalt Dr. Cohn ans Dessau einen fesselnden Vortrag über ,Bedeutung und Leistungen des Central-Vereins" gehalten, dem sich eine lebhafte Aussprache anschloß, an welcher sich namentlich die Herren Rabbiner Di-. Seligkowitz und Alfred Kersten beteiligt haben. lieber die Gründung einer Ortsgruppe Frankfr: r t a. Al. des C e n t r a l - V e r e i n s haben am 26. Juni dortige Blätter berichtet: .In der Frankfurt - Loge wurde gestern Abend von hiesigen Mitgliedern des Central- Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine Ortsgruppe gegründet. In den Vorstand wurden gewählt die Herren: Rechtsanwalt Dr. Ludwig Wertheimer, Direktor Dr. Adler, Professor Dr. Fink, Richard Kahn, Jacques Oppenheimer, Willy Th. Stern, Dr. ms«l. Mainzer, Du. Ernst Auerbach, Dr. Rudolf Geiger, Mayer Stern, Professor Anolant und Julius Heymann. Der Konstitution der Ortsgruppe ging ein Vortrag von Dr. med. Pariser- Homburg über Entstehung, Zweck und Tätigkeit des Central - Vereins voraus. — Dieser Verein, dem gegenwärlig etwa 20 000 Einzelmitglieder und korporativ 120 Synagogengemeinden und andere Verbände angehören, hat sich die Aufgabe gestellt, nach dem Grundsatz: Selbsthilfe im Liäne der Oesfentlichkeitl" durch Rechtsschutz und Aufklärung überall einzugreifen, wo die durch die Verfassung garantierten stacnsbürgerlichen Rechte der Juden willkürlich angetastet werden Ter Rame des Vereins bringt zum Ausdruck, daß seine Mitglieder uch als Bürger des deutschen Reiches fühlen; aus dem Bewußtsein dieser Staatszugehörigkeit leiten sie die Berechtigung