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Im deutschen Reich · 1907-06-01 · Heft 6 (Juni 1907) · p. 374

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 6 (Juni 1907)
Article
Berlin
Date
1907-06-01
Page
374 (sequence 3)
Language
German
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374 Im oerrtschen Reich. leidigung anscheinend ihm infolge der verschiedenen Quantitäten Sekt und Liköre entschlüpft sei. Graf D. weigerte sich mit einer neuen Beleidigung, worauf ihm Prof. Neumann eine schallende Ohrfeige versetzte. Darauf ergriff der Angekl. Herschel, der mit dem Grafen Dohna an einem Tische gesessen hatte, eine halbe volle Sektflasche, ließ den Inhalt auf den Fußboden auslaufen, stellte sich dann in drohender Haltung auf und rief den Freunden des Prof. Neumann Zu: „Kommt nur heran, wenn Ihr was wollt." Diese provozierende Aufforderung wurde nicht beachtet. Während sich die mit Herrn Prof. Neumann bekannten Herren bemühten, diesen zu beruhigen, trat der Angeklagte von hinten auf die Gruppe zu und ließ die schwere Sekrflasche zweimal auf den Kopf des Prof. Neumann niedersausen, sodaß dieser blutüberströmt in die Knie sank. Der Geschlagene mußte sich sofort in die Klinik des Geh. Rais Bergmann begeben. Hier stellten sich die Verletzungen nur als Quetschwunden heraus; immerhin mußte Prof. Neumann längere Zeit das Zimmer hüten. Vor Gericht erhob der Angeklagte den Einwand der Notwehr, der jedoch durch die mehrstündige Beweisaufnahme völlig widerlegt wurde. Der Staatsanwalt hielt mit Rücksicht auf die zu Tage gelegte außerordentliche Roheit und Brutalität des Angeklagten eine Milde nicht für angebracht und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Der Verteidiger plädierte auf Zuerkennung einer Geldstrafe, da der Angeklagte offenbar unter dem Einflüsse des Alkohols sich habe zu der Tat hinreißen lassen. Das Schöffengericht hielt diesen einzigen Milderungsgrund dem Angeklagten zu gute und erkannte auf die höchste zulässige Geldstrafe von 1000 Mark. □ Stettin, 2. Mai. Die hier erscheinende antisemitische Zeitung „Deutsche Hochwacht" hat am 31. März d. I. folgendes berichtet: „Frühjahrsbeute? In der Nacht zum Donnerstag wurde, wie aus Biel telegraphiert wird, dort diesjährige Marie Schmidt aus Berlin in ihrer Wohnung ermordet; die Kehle war ihr vollständig durchschnitten, und die Leiche ist blutleer. Es liegt weder Raubmord noch Lustmord vor; die Tat ist im höchsten Grade geheimnisvoll, da absolut nicht zu erkennen ist, wer ein Interesse an der Tötung dieser jungen Frau gehabt haben könnte. Da das „Berliner Tageblatt" schreibt, die Spur des Mörders weise nach Zürich, so kann man wohl annehmen, daß die wirkliche Spur der Mörder etwa in entgegengesetzter

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