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Im deutschen Reich · 1907-05-01 · Heft 5 (Mai 1907) · p. 276

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 5 (Mai 1907)
Article
Wie wehren wir dem Abfall vom Judentum?
Date
1907-05-01
Page
276 (sequence 12)
Language
German
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276 Im deutschen Reich. wird, sowie daß ihn Männer erteilen, die es verstehen, Liebe und Begeisterung für das Judentum zu erwecken. Em Religionsunterricht, der sich nicht in abstrakten, dem jugendlichen Alter nicht: ve stündlichen Betrachtungen verliert, sondern die Anschauung religiöser Persönlichkeiten, die Beschäftigung mit den Triumphen und Leiden, den geistigen Bestrebungen und Leistungen unserer Vorfahren, die Pflege der Erinnerungen in den Mittelpunkt stellt, wird nicht nur die Liebe zum Judentum wecken, sondern kann, auch abgesehen hiervon. Zu einem eminenten Bildungsmittel für Geist und Gemüt unserer Kinder werden, das wir ihnen zugänglich Zu machen und Zu erhalten verpflichtet sind. Und wenn unsern Kindern nicht nur die Religion der Väter teuer und verehrungswüldig gemachl, sondern in ihnen von Jugmd auf der Gedanke genährt wird, daß sie, falls sie als Juden Zurücksetzungen und Verunglimpfungen erfahren, für eine gute Sache leiden, wenn in ihnen früh das Gefühl moralischer Verantwortung für die Erhaltung des Judentums geweckt, wenn sie auf diese Weise früh gewöhnt werden, ihre Kräfte füc ein Jaeal einzufetzen, so kann ihnen gerade ihr Judentum zu einem Erziehungsfaktor ersten Ranges werden. Aeligiöse Erziehung von Kindern aus jüdisch - christlichen Mischehen. Sit eh ex die religiöse Erziehung von Kindern aus Mischehen entscheidet noch heute in Preußen die Deklaration vom 21. November 1803. Die Leser dürften sich eines Falles vom Jahre 1903 erinnern, dem folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Aus einer Ehe, bei der der Mann Christ, die Frau Jüdin war, ging ein Knabe hervor, bei dem die religiöse Erziehung streitig wurde, als er das 10. Lebensjahr zurückgelegt hatte und die Ehe bereits geschieden war. Der Ehemann war für schuldig erklärt und das Kind der Mutter zugesprochen. Der Mann erklärte sich damit einverstanden, daß das Kind in der jüdischen Religion erzogen werde. Dem widersprach aber das Vormundschaftsgericht, welches einen Pfleger bestellte, zu dem aus-

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