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Im deutschen Reich · 1907-04-01 · Heft 4 (April 1907) · p. 237

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 4 (April 1907)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1907-04-01
Page
237 (sequence 9)
Language
German
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Umschau, 237 urteilen unbestochenen, freien Politischen Uebsrzeuaung. Der beständig wachsende Konfessionalismus hat uns viel Zu sehr geschädigt als, daß wir durch das Streben nach einem jüdischen Zentrum und besonderen jüdischen Kandidaturen selbst ^Konfessionalismus" treiben sollten. Der deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens, der das Vertrauen seiner Mitbürger besitzt, soll ebenso wenig zum Volksvertreter deshalb gewählt werden, weil er Jude ist, als ihm aus demselben Grunde die Berechtigung zur Erlangung eines Mandats abgesprochen werden darf. Die Mainzer Zeitschrift „Der Israelit"', sagte kürzlich aus Anlaß eines iw Grunde überflüssigen und recht peinlichen Zusammenstoßes des Aög. Mayer-Ulm in der württembergischen Kammer mit einem Vertreter des Zentrums: „Wer die Macht der konfessionellen Gegensätze und Strömungen unserer Zeit einzuschätzen weiß, der wird die heikle Aufgabe eines jüdischen Abgeordneten wohl begreifen. Mag es zehnmal wahr sein, daß ein Abgeordneter nicht als „Jude" gewählt ward, mag man immerhin ein neutrales Verhalten im vorliegenden Falle als einen Mangel an Objektivität und Wahrhaftigkeit der Mandatsausübung ansehen oder gar für Feigheit: wir verlangen von unserem Standpunkte aus diese Rücksicht auf die Glaubensgenossen von jedem unserer Angehörigen, der ein Mandat bekleidet. Wir verlangen vom jüdischen Abgeordneten entschieden, daß er mit männlichem Mute es ausspricht, Lei Differenzfragen zwischen den beiden christlichen Konfessionen nicht mittun zu können und zwar mit Rücksicht auf eine Zeüströmung, die nicht wir geschaffen, die wir aber wohl beachten müssen, falls man sich für intern christliche Fragen engagieren will." — In allen Fragen, die nicht konfessionell-politischen Charakters sind, sollte ein jüdischer Abgeordneter sich keine Reserve auferlegem sondern sich als deutscher Volksvertreter frei und mannhaft äußern; er darf aber auch sein Judentum nie verleugnen, sondern muß es offen bekennen, wenn im Parlament seine Glaubensgenossen oder die Einrichtungen unserer Religion Angriffe erleiden. Wenn aber andere konfessionelle Gegensätze zur Beratung stehen, hat er aus Taktgefühl Zurückhaltung zu üben. Es gibt für ihn wie für jeden eine Zeit zum Reden und eine Zeit zum Schweigen, denn er hat nun einmal mit der bedauerlichen Tatsache zu rechnen.

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