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Im deutschen Reich · 1907-01-01 · Heft 1 (Januar 1907) · p. 38

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 1 (Januar 1907)
Article
Was muß jeder Kaufmann und Handlungsgehilfe vom deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband (D. H.-V.) wissen?
Date
1907-01-01
Page
38 (sequence 5)
Language
German
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Im deutschen Reich. Verkauf einer Krawatte bat, um ihn sofort der Polizei zu denunzieren, oder jenen Hamburger „Deutsch-Nationalen/ der, da er nicht wahlfähig war, unter falschem Namen für jene Liste bei den Kaufmannsgerichtswahlen seine Summe abgab, freilich diesen Beweis feiner Gesinnung mit einer Woche Gefängnis büßen mußte. Seinen Verführer zu nennen, lehnte der Brave vor Gericht ab. Derartige Dinge sind nur verständlich, wenn man den Sinn für Takt und Recht in jungen Gemütern mit Phrasen gründlich benebelt hat. Wie wenig aber auch die berufenen Organe des D. H.-V. selbst sich dessen bewußt sind, was sie Behörden und verdienten Männern schulden, die allen sozialpolitischen Bestrebungen mit größtem Wohlwollen und aufopferndem Eifer sich widmen, das zeigen die amtlichen Verhandlungen des Beirats für Arbeiterstatistik. Dort mußte sich der D. H.-V. von hohen Staatsbeamten und Rei rtagsmitgliedern sagen lassen, „man finde in jeder Nummer seiner Zeitschrift die Bekämpfung der anders Denkenden und das Herabsetzen anderer kaufmännischer Vereine; Verdächtigungen zu bringen, scheine das Prinzip und der Ton dieser Zeitschrift zu sein/' Ter Staatsrat von Schicker bedauerte den Verband, der ein solches Organ habe, und daß der Verband sich solche Wortführer erkoren habe. Der Reichstagsabgeordncte Schmidt-Elberfeld nannte es widerwärtig, in welcher Selbstgefälligkeit dieser Verband sich lobe. Auch der Abgeordnete Hitze verurteilte scharf die gegen den Beirat gerichteten Angriffe. (Verhandlungen des Beirats für Arbeiter-Statistik Nr. 13). Wenn man bei alledem bisher geglaubt hat, daß wenigstens die Wohlfahrtseinrichtungen des D. H.-V., insbesondere seine Krankenkasse, den Vorzug vor ähnlichen Einrichtungen verdienen, so ist dieses Vertrauen in die prahlerischen Anpreisungen der Kasse stark erschüttert durch neuerliche wissenschaftliche Vergleiche mit allen andern Kassen. Die bekannte eingehende Schrift von May „Kaufmännische Krankenkassen", Hamburg bei C. Boysen 1906, kommt dem D. H.-B. gegenüber zu geradezu vernichtenden Ergebnissen. Sowohl der Vergleich mit der Hamburger Ortskrankenkasse wie der mit der freien zentralistisch geleiteten kaufmännischen freien Hilfskasse füllt sehr stark 'zu Ungunsten der „deutsch-nationalen" aus. In einem wütenden Ausfall gegen den Verfasser dieser nüchternen und objektiven Rechnungen fällt

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