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Im deutschen Reich · 1907-01-01 · Heft 1 (Januar 1907) · p. 7

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 1 (Januar 1907)
Article
Die russische Revolution und die russischen Juden
Date
1907-01-01
Page
7 (sequence 4)
Language
German
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Die russische Revolution und die russischen Juden. 7 unter Polizeiaufsicht; sie wurden bespitzelt, wie bei uns vorbestrafte Verbrecher. Ich werde wir erlauben, an einigen Beispielen zu erläutern, was es bedeutet, an einer russischen Universität zu studreren. An einer russischen Universität wird kein einziges europäisches Sraatsrecht gelehrt und zwar aus einem sehr zutreffenden Grunde, damit nicht die jungen Leute Vergleiche zwischen den Zustä-- den im russischen Reiche und denen, die sonst irgendwo in der zivilisierten Welt vorhanden sind, anstellen können. Die Geschichte der europäischen Gesetzgebung ist aus der Zahl der obligatorischen Unterrichtsgegenstände gestrichen. Natürlich aus demselben Grunde. Von der Rechisphilosophie darf ein Russe nur die Rechtsph losophie des Altertums hören. Jnbezug auf das russische Staatsrecht wird denjenigen, die es zu dozieren haben, zur Pflicht gemacht, daß sie die Welt „mit den Augen des russischen Volkes" ansehen. Wenn man diese Worte hört, so sollte man meinen, sie wären unzutreffend. Es sollte nicht heißen, mir den Augen des russischen Volkes, sondern mit den Augen des russischen Zaren und der russischen Bureaukratie. Und zu diesen allgemeinen Grundsätzen, die gerade jede unbefangene Beurteilung des Staatslebens unmöglich machen sollen, weil sie die russische Welt von jeder Vergleichung mit der Welt außerhalb Rußland abschneiden, zu diesen Prinzipien kommt nun noch das hinzu, was die Zensur leistet. Es ist das sür ein westeuropäisches Gehirn kaum zu fassen. Die „Hauplströmungen der Literatur des 19. Jahrhunderts" von Georg Brandes, die man hier in jeder VolksbrbLiothek ausleiht, bte im Prioatbesitz von Tausenden und Tausenden sich befinden, sind in Rußland verboten. Hermann Hettners „Literaturgeschichte des 18. Jahrhunderts" ist verboten, Paulsens „Einleitung in die Philosophie", Rodbertus ist verboten, und um nun auch ins Ausland zu schweifen, Lecky und Spencer und viele andere sind verboten. Wenn man das alles zusammenfaßt, was ich mir erlaubt habe. Ihnen hier an einigen Beispielen mnzuteilen, so wird man zugeben, daß der Ausspruch, den Alexander III. getan hat, den Kern trifft; was hier durch die Zensur und die Beaufsichtigung der Universitäten erreicht werden soll, es läßt sich zusammensassen in die Worte, die der Zar dem Grafen Deljanow auf ein Schriftstück schrieb: „Räume mir mit der Bildung aus." Dieses Prinzip war und blieb das herrschende

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