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Im deutschen Reich · 1906-12-01 · Heft 12 (Dezember 1906) · p. 731

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 12 (Dezember 1906)
Article
Hamburg
Date
1906-12-01
Page
731 (sequence 4)
Language
German
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Korrespondenzen. 781 Gemeinsames alle zusammenschließt. Dieses Gemeinsame ist: Wir sind Juden und stolz darauf, Juden zu sein; mir sind Deutsche mit Leib und Seele, und wir bekämpfen alle einen gemeinsamen Feind — den Antisemitismus! In dem hier'erscheinenden antisemitischen „Deutschen Blatt" mar seinerzeit ein Artikel veröffentlicht worden, der sich mit den Vorgängen in der Haupt-Versammlung des Verbandes der deutschen Juden vom Oktober 1905 beschäftigte. Justizrat Dr. Fuchs hatte in der Versammlung ausgeführt: „Wir wollen gute Deutsche sein und doch Juden bleiben." In Bezug hierauf war in dem Artikel gesagt: „Mit dieser verlogenen Phrase will man den deutschen Attchel, der aufzuwachen beginnt, wieder einschläfern, um ihm auch fernerhin das Fell über die Ohren zu ziehen. Es ist eine bewußte Lüge, die widerwärtig wirkt, wenn gesagt wird, ein guter Jude könne auch ein guter Deutscher sein." Der Behauptung des Vortragenden, „das Judentum ist die Mutter des Christengluubens und der Menschenliebe", wurde in dem Artikel des „Deutschen Blattes" die Bemerkung entgegengestellt: „Die jüdische Religion befiehlt ihren Anhängern die Lüge und den Meineid." Zum Schluß des Artikels war noch ausgeführt: „Die ganze Versammlung trug den Stempel innerer Unwahrheit und muß bezeichnet werden als die Veranstaltung einer internationalen verschworenen Betrügerbande." Der Artikel hatte eine Anklage des damaligen Redakteurs des „Deutschen Blattes", Siering, wegen Beschimpfung einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft und wegen Beleidigung des Justizrats Dr. Fuchs zur Folge. — In der am 1. d. Mts. stattgehabten Verhandlung gegen den verantwortlichen Redakteur des „Deutschen Blattes" Siering erklärte dieser im Gegensatz zu seinem früheren Bekenntnis, er sei nicht der Verfasser des Artikels, habe diesen aber korrigiert. Der Angeklagte verteidigte sich damit, daß er durch die Lektüre der Schriften von Förster, Paasch, Salvenhofen und durch Auszüge aus Rohlings Büchern gutgläubig zu der Annahme gelangt sei, daß Talmud, Schulchan-Aruch und jüdische Religion den Meineid befehlen, wenn er im Interesse der Juden liege. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Schulze, verlas darauf die Stellen aus den antisemitischen Büchern, auf die Siering seinen guten Glauben stützen wollte. Siering bezog sich dann auch noch auf ein Flugblatt des Antisemiten Fritsch, in welchem von einer „inter-

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