Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1906)
- Article
- Berlin
- Date
- 1906-12-01
- Page
- 722 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rheydt 1× ep/1045545
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722 Iw deutschen Reich. in der Privatklagesache T. contra W. 21. B. 06. wegen des auf diesen Tag fallenden jüdischen Neujahrsfestes Zu verlegen, stattzugeben gewesen wäre. Die Abteilung 21 des genannten Amtsgerichts ist im gleichen Sinne verständigt worden. Unsere den Deutsch-nationalen Handlungsgehifen- Berb and und die Kaufmannsberichte betreffende Aufklärungsarbeit ist nicht ohne Erfolg geblieben. So schreibt uns ein Vertrauensmann aus Mainz: Die diesjährigen Kaufmannsgerichts- Wahlen haben dem Deutsch-nationalenHandlungsgehilfen-Verband in Mainz eine eklatante Niederlage gebracht. Die Stimmenzahl seines Zettels ging auf die Hälfte gegen die letzte Wahl Zurück und brachte ihm statt seitheriger 6 nur noch 3 Beisitzer. Aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Akademischen Vereins für jüdische Geschichte und Literatur an der Universität Berlin setzt der „Verband alter Herren" dieses Vereins einen Preis von 600 Mk. aus für die beste Bearbeitung des Themas: „Die Ethik der Propheten." Die Bewerbungen sind in der üblichen Form an den Vorsitzenden des „Verbandes alter Herren" des Akad. Vereins für jüd. Geschichte und Literatur, Herrn Zahnarzt Lipschitz, Berlin W. 8, Mohrenstraße 26 spätestens bis Zum 1. November 1907 einzusenden. Das Preisrichteramt haben freundlichst übernommen die Herren Geheimer Regierungsrat Professor Br. Cohen-Marburg, Geh. Regierungsrat Professor Br. Freudenthal-Breslau und Prof. Br. GoldZieher- Vudapest. Die Zuerteilung des Preises erfolgt im Februar 1908. — Cüstrin, 14. November. Die hiesige Stadtverordneten- Bersammlung hat heute auf Antrag der Synagogengemeinde Cüstrin das am 9. März 1904 erlassene Schächrveröot wieder aufgehoben. Es steht zu hoffen, daß man in andern Gemeinden, in denen es einzelnen antisemitischen Stadtverordneten gelungen ist, unter dem Vorwand des Tierschutzes eine Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit ihrer jüdischen Mitbürger herbeizuführen, dem Beispiel von Rheydt und Cüstrin folgen und die nichts weniger als eine Tierquälerei darstellende jüdische Schlachtmelhode wieder Zulassen wird. + Bunzlau, 15. November. Vor einigen Wochen hatte der hiesige Magistrat die Stadtverordneten-Versammlung ersucht, einer Vorlage Zuzustimmen, nach der im städtischen Schlachthause das Schlachten nach jüdischem Ritus verboten werden sollte.