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Im deutschen Reich · 1906-12-01 · Heft 12 (Dezember 1906) · p. 682

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 12 (Dezember 1906)
Article
Graf Pückler-Klein-Tschirne
Date
1906-12-01
Page
682 (sequence 2)
Language
German
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682 Im deutschen Reich. beutegierige Drahtzieher immer aufs neue dazu verleiteten, seine Rednergabe Zur Aufreizung gegen eine nahezu wehrlose Bevölkerungsminderheit zu mißbrauchen, würde dieser sogar Mitleid einflößen, wenn nicht das furchtbare Elend unserer russischen Glaubensgenossen gezeigt hätte, welches Unheil solche Fanatiker anrichten können, wo nicht der gesunde Sinn einer gegen solches Gift immunen Bevölkerung von der blödsinnigen Hetzerei sich abgestoßen fühlt. Daß dem Spaßmacher dabei schließlich die Geduld ausgeht und er dadurch verleitet wird, seine Galle höher zu spritzen als gegen die jüdischen Mitbürger und ihm dabei die monarchische Maske entfällt, ist nur natürlich. Damit könnte die Komödie vorläufig zu Ende sein, wenn nicht mit dem entlarvten Phantasten Zugleich der ganze Antisemitismus aus der Anklagebank säße, dessen Träger die Larve, die jenem entfiel, noch vor der ehernen Stirn tragen und doch im Grunde nichts anderes erstreben als der Vielredner, der im trunkenen Uebermut nur ausschwatzt, was jene weislich für sich behalten. Am 19. Oktober d. I. hatten sich vor der 9. Strafkammer des Berliner Landgerichts! Graf Pückler-Klein-Tschirne wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten, die Buchdruckereibesitzer Hermann Mitsching, Paul Schmidt und der Geschäftsführer Kurt Wiganko aber wegen Beihilfe zu verantworten. Vor Eintritt in die Verhandlung stellte Gras Pückler die bei ihm übliche Frage, ob ein Mitglied des Kollegiums Jude oder getaufter Jude sei. Nachdem ihm die Namen der Mitglieder des Gerichtshofes genannt worden, erklärte er, daß er den Landgerichtsrat Simonson als besangen aölehnen müsse. Bald darauf verkündete der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Rosenöerg, daß Landgerichtsrat Simonson die amtliche Erklärung abgegeben habe, er fti zwar jüdischer Abstammung, aber schon als Christ geboren und fühle sich nicht besangen. Der Vorsitzende bemerkte dabei, daß von den übrigen Mitgliedern des Kollegiums niemand Jude oder jüdischer Abstammung sei; der Gerichtshof habe daher den Ablehnungsantrag abgelehnt. Graf Pückler erklärte, er müsse sich weiteres Vorbehalten, denn es sei doch ganz klar, daß Landgerichtsrat Simonson besangen sein müsse. Er wurde daraus verwiesen, daß ihm der Rechtsweg der Beschwerde offen stehe. Graf Pückler ist wiederholt wegen Aufforderung Zu Gewalttätigkeiten, Heraus-

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