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Im deutschen Reich · 1906-11-01 · Heft 11 (November 1906) · p. 668

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 11 (November 1906)
Article
Konitz
Date
1906-11-01
Page
668 (sequence 2)
Language
German
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668 Jrn deutschen Reich. Verhältnissen. Er schrieb in Prosa und Versen Beleidigungen seiner jüdischen Milbürger, verfocht die verfehlte Ansicht von einem „Ritualmord in Könitz", und als er mit antisemitischen Märchen nicht mehr viel Anklang fand, zieh er den Pfarrer Pötter verschiedener Verfehlungen, womit er es bei seinen früheren agrarischen Freunden verdarb. Der Leiter des von ihm hochgebrachten Blattes und Stadtverordneter in Bütow mußte schließlich sein Amt niederlegen; sonst hätten die Gönner des Blattes sich Zurückgezogen. Auf dem Markte in Bütow wurde ein Teil seiner Habe verkauft. Er, der so lange Zeit die Volksgunst in Bütow besessen hatte, wußte in die Fremde Ziehen! Selbst seine früheren Feinde hätten ihm diese Erfahrung nicht gewünscht. Bei all seiner rücksichtslosen Kampfesart — er beleidigte gern und sagte dann vor Gericht „Es war nicht so gemeint" — war er namentlich bei den Kleinbauern beliebt, die seine plattdeutschen antisemitischen Mauschelwitze gern lasen." Die „Ostdeutsche Tageszeitung" berichtet ferner: „Das Fahrrad, das dem Herrn Spezialkommissar Bluhm in Könitz bei Buschmühl entwendet worden war, hat sich in Tuchel wiedergefunden. Der letzte Inhaber hatte es für 40 Mark von dem Lehrer Plath in Neu-Summin gekauft und war eben iw Begriff, es nach auswärts an seinen Sohn weiterzuverschicken, als ein Gendarm kam, Marke und Nummer besichtigte und das Rad beschlagnahmte. (Durch Zeitungsaufrufe waren Marke und Nummer des Rades im Umkreise verbreitet, und die Polizeibeamten waren bereits auf eine Spur gelenkt worden. Anm» d. Red.) Als Verkäufer des Rades wurde alsbald Herr Lehrer P. ermittelt, der Herrn Bluhm auch offen und reumütig die Tat eingestand. Zu seiner Entschuldigung konnte er nichts weiter Vorbringen, als daß er in einem unbegreiflichen Zustande der Willensunfreiheit gehandelt haben müsse. Er bat Herrn B. um Verzeihung und drückte den Wunsch aus, daß ihm mit Rücksicht auf seine alte Mutter Unannehmlichkeiten erspart bleiben möchten. Diesem Wunsche kann nun leider, da sich die Staatsanwaltschaft schon seit Wochen mit der Sache befaßt, nicht mehr Rechnung getragen werden. 7 Wochen lang war Herr P. im Besitz des Rades, und in den ganzen 7 Wochen sollte ihm nicht die Unrechtmäßigkeit seines Handelns zum Bewußtsein gekommen sein, ihm, der doch täglich die Beachtung des 7. Gebots seinen

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