Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1906)
- Article
- Antisemitismus in Badeorten
- Date
- 1906-10-01
- Page
- 614 (sequence 2)
- Language
- German
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614 Im deutschen Reich. Kaufmann erklärte, daß er kein Israelit sei, konnte dem Badegast den zu verlangenden Schutz angedeihen lassen und die Ruhe einigermaßen wiederherstellen. In „Köhlers Kaiserhof" am Strande wurde eines Abends entgegen den vorhergehenden Abenden das antisemitische Borkumlied nicht im Anschluß an Nr. 10 des Programms von der konzertierenden Kapelle gespielt. Die darauf erfolgende Lärmszene ist schwer zu beschreiben. Wie auf Kommando begann ein Pfeifen, Johlen, Schreien, Zischen, Fußstampfen, auf die Tische schlagen usw., so daß die Musik einhalten mußte. Der Skandal nahm kein Ende, und als die Musik schließlich das Borkumlied intonierte, wurde so laut und drohend geschrien: „Musik hinaus", daß diese das Konzert einstellte. Nur mit äußerster Mühe konnten die an dem Vorfall völlig unschuldigen Künstler sich aus dem Lokal entfernen. Am andren Abend wurde das betreffende Lokal von innen und außen förmlich belagert, um zu beobachten, ob man die „Kühnheit" besitze, das Borkumlied etwa wieder nicht in gewohnter Weise vom Stapel zu lassen. Sie täuschten sich; der Wirt, der die kleine Programmänderung aus begreiflichen Gründen ungeordnet hatte, — hatte nachgegeben. Uebrigens muß hierbei im Interesse der Insulaner doch festgestellt werden, daß diese seit langem bemüht sind, die alltäglich sich wiederholende, doch schließlich' den meisten überdrüssig werdende alberne Absingung des Borkumliedes aus der Welt zu schaffen. Wer die Insulaner kennt, der weiß, daß einseitige Hetze ihnen persönlich zuwider ist. Sie wissen aber sehr wohl die materiellen Gründe zu würdigen, die ein Fernhalten der veralteten und überwundenen einseitigen konfessionellen und politischen Treibereien in einem Seebade für sich haben." Die in dem vorigen Hefte dieser Zeitschrift S. 551 erwähnten unliebsamen Vorgänge in dem Ostseebade Binz haben den Fürsten zu Putbus, als Vorsteher des Amtes Putbus, veranlaßt, die von dein Wirt des Restaurants „Imperial" dem christlichen Kommerzienrat Zeiß Zugefügten antisemitischen Beleidigungen in einer an die „Boss. Ztg." gerichteten Zuschrift auf einen bloßen „Streit" des Herrn Kommerzienrats Zeiß mit dem RestaurationsLesitzer Staub in Binz Zurückzuführen. Dies veranlaßte die „Voss. Ztg." am 1. September zu der nachfolgenden Veröffentlichung: „Herr Kommerzienrat Zeiß, der sich auf Reisen befand und spät zur Kenntnis dieser Zuschrift des Herrn AmLsvorstehers gelangt ist, sendet uns hierzu nun folgende auf-