Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1906)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1906-10-01
- Page
- 592 (sequence 7)
- Language
- German
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592 Zm deutschen Reich. Mittelstand", Theodor Weber, hat sich der Verbüßung einer über ihn wegen Beleidigung des jüdischen Kunstmalers Lewin verhängten einmonatlichen Gefängnisstrafe durch die Flucht entzogen. Die Verantwortlichkeit für seine Zeitschrift ist von dem Expastor Krösell wieder übernommen worden, der nun iw Vertrauen auf seine Immunität als Volksvertreter in seinem Blatte flott darauf los sündigt. Eine merkwürdige Rolle spielt er aber auch in der Stadtverordnetenversammlung zu Pyritz. In dieser teilte der Vorsitzende, Rechtsanwalt Haase, kürzlich mit, daß ihm nach der vorhergehenden Sitzung ein Brief vom Stadtverordneten Krösell zugegangen sei, an ihn in seiner Eigenschaft als Stadtverordneten-Vorsteher gerichtet; diesen Brief habe er der Staatsanwaltschaft eingereicht mit dem Anträge aus gerichtliche Verfolgung des Stadtverordneten Krösell wegen Beleidigung. U. a. wirst Herr Krösell in diesem Briese dem Vorsteher „ausgezeichnete Flegelei" vor. Nach Schluß der Sitzung kam es nochmals zu einem Rencontre zwischen dem Vorsitzenden und Herrn Krösell, da dieser im Widerspruch mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung gegen die Mitteilung des ersteren polemisieren wollte; doch wurde ihm das Wort entzogen und die Sitzung geschlossen. — Ein von Krösell beleidigter Pyritzer Bürger erhob Beleidigungsklage, woraus der Reichstagsabgeordnete, der zurzeit in Ppritz war, vom Schiedsmann zum Sühneterwin geladen wurde. Er leistete der Aufforderung nicht Folge, und deshalb wandte man sich beschwerdeführend an das Landgericht Stargard in Pommern. Dieses antwortete auf den Antrag, den Schiedsmann schleunigst anzuweisen, einen recht nahen Termin zur Vornahme des Sühneversuchs mit Krösell anzuberauwen, ablehnend. Den gleichen Bescheid gab auf eine Beschwerde das Oberlandesgericht zu Stettin. Hoffentlich wird aber Krösell nicht wieder in den Reichstag gewählt, damit er, da Delikte durch die Immunitäts-Unterbrechung nicht verjähren, später doch noch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Antisemiten hegen fast sämtlich den Wahn, daß sie ein unbegrenztes Schimpf-Privilegium besitzen; es muß ihnen dabei zu gute gehalten werden, daß zahlreiche überaus milde Urteile und Strafabweffungen geeignet waren, sie in diesem Wahn zu bestärken. Obgleich ihre Anhängerschaft weder qualitativ noch quantitativ eine Macht darstellt, die die Kühnheit ihres anmaßenden Auftretens irgendwie rechtfertigt;