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Im deutschen Reich · 1906-09-01 · Heft 9 (September 1906) · p. 540

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 9 (September 1906)
Article
[Ohne Titel]
Date
1906-09-01
Page
540 (sequence 4)
Language
German
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Im deutschen Reich. 540 Rücksicht auf das Religionsbekenntnis oder die Abstammung jedem friedlichen Bürger gewährt werden muß, daß insbesondere auch jüdische Besucher des Seebades Borkum diesen Schutz beanspruchen dürfen, und daß dieser Schutz nötigenfalls unter Anwendung der behördlichen Gewalt und Strafmittel aufrecht Zu erhalten ist. Unsere Erwartung, den Bescheid zu erhalten, daß die Behörden in Borkum und die ihnen übergeordneten Dienststellen entsprechende Anweisungen erhalten haben, hat sich bis heute noch nicht erfüllt. Wir Zweifeln aber nicht, daß das Königliche Ministerium des Innern entweder bereits Anweisungen erteilt hat oder noch erteilen wird, den bestehenden Gesetzen auch in Borkum Geltung zu verschaffen. Bei den unsere neueren Schritte in der Pückler-Angelegenheit betreffenden Mitteilungen sind auf den Seiten 479 und 480 des vorigen Heftes bedauerlicher Weise einige Druckfehler stehen geblieben, deren nachträgliche Berichtigung wir für erforderlich halten, obgleich viele unserer Leser den richtigen Sinn schon selbst herausgefunden haben werden. So hat Graf Pückler nicht „aus gewissen Gründen", sondern „aus gewichtigen Gründen" Urlaub erhalten; ferner würde der Tatbestand behufs Einleitung des Verfahrens auf Grund des § 130 St.-G.-B. nicht „unverzüglich festzuhalten", sondern „unverzüglich festzustellen" sein." Die von der „Germania" einem Londoner Blatte entnommene Behauptung, „in Lourdes gehe der ganze Handel mit Rosenkränzen, Statuen, Medaillen und Gott weiß welchen Sachen durch die Hände der Juden, die mit diesen Gegenständen christlicher Frömmigkeit einen „Ring" gebildet haben", ist von der Antisemiten-' presse weiter verbreitet worden. Dies hat uns veranlaßt, an die Mairie de Lourdes, Hautes Pyrenees, die Anfrage zu richten, ob dieser Behauptung irgend etwas Tatsächliches zu Grunde liegt. Wie die nachstehende Antwort des Maire beweist, ist dies durchaus nicht der Fall. „Lourdes, le 20. Aoüt 1906. Monsieur! En vous accusant reception de votre lettre du 16. Aoüt courant j’ai Fhoimeur de vous informer que la plupai’t

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