Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- Wien
- Date
- 1906-07-01
- Page
- 479 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 479 Verkauf, um später eine Anzeige deswegen erstatten Zu können. Ein solches Beginnen ist strafbar und verwerflich, es entspricht deshalb nicht unseren Grundsätzen." Hochachtungsvoll Deutsch-nationaler Handlungsgehilfen-Verband, Sitz Hamburg. Die Verwaltung für äußere Angelegenheiten, gez. Thomas. Wir haben dieses Schreiben gern abgedruckt, nicht etwa nur deshalb, weil sein Inhalt weniger den Eindruck einer Berichtigung, als einer Bestätigung der von uns mitgeteilten Tatsache macht und eine unserer Anschauung völlig entsprechende entschiedene Mißbilligung des Vorgehens des Hapnauer Buchhalters zum Ausdruck bringt. Einem höflichen Ersuchen ähnlicher Art entsprechen wir vielmehr grundsätzlich auch deshalb gern, weil wir uns dadurch von dem dem „Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband" politisch so nahestehendem Teil der Presse unterscheiden, der nach Veröffentlichung unzutreffender Berichte erfahrungsgemäß nur dann der Wahrheit die Ehre gibt, wenn er durch den Hinweis auf den § 11 des Reichspreßgesetzes unter Beobachtung aller möglichen Cautelen dazu gezwungen wird. Die Redaktion. Uerernsrmchrichleri. ^Mraf Pückler-Klein-Tschirne hat „aus gewissen Gründen" Urlaub erhalten; durch den die Strafvollstreckung unterbrochen wurde; er hat aber diesen ihm „Zur Abwendung wirtschaftlichen Untergangs" bewilligten Strafurlaub vom fortdauernd dazu mißbraucht, in öffentlichen Versammlungen in Berlin seine aufreizende Tätigkeit gegen die Juden fortzusetzem Wir wissen nicht, ob der Herr Graf sein öffentliches Auftreten für ausreichend hält, um seinen wirtschaftlichen Untergang abzuwenden. Der Inhalt der einzelnen Reden hat uns jedoch Veranlassung gegeben, unter anderem die Aufmerksamkeit des Herrn Justizministers auf die mißbräuchliche Benutzung des Strafurlaubs Zu lenken. Wir haben gebeten, Anordnungen zu treffen, daß