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Im deutschen Reich · 1906-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1906) · p. 478

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1906)
Article
Wien
Date
1906-07-01
Page
478 (sequence 2)
Language
German
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478 Im deutschen Reich. Aus Hamburg ist uns darauf am 22. Juni d. I. nachstehendes Schreiben Zugegangen: Verehrliche Schriftleitung I In Ihrer Zeitung brachten Sie einen Nachdruck aus dem „Hayriauer StadtblatL", in dem von einer DenunZiation eines Mitglieds unseres Verbandes die Rede war und der Verband als solcher im gewissen Sinne verantwortlich gemacht wurde. Wir gestatten uns. Ihnen hierzu folgende Berichtigung zu übersenden, in der Erwartung, daß sie auch ohne Hinweis auf den bekannten § 11 Aufnahme finden wird — der Gerechtigkeit zu Liebe. Es ist unwahr, daß es einer besonderen Bitte, geschweige gar einer falschen Vorspiegelung bedurft hätte, um den Ladeninhaber zum Verkauf der Krawatte zu bewegen, unwahr ist es auch, daß unser Mitglied schnurstracks zum nächsten Polizeibeamten gelaufen ist. Wahr ist, daß es bei dem betr. Ladeninhaber Gewohnheit ist, das Ladenschlußgeseh zu übertreten (das geht schon aus der Tatsache hervor, daß nach 1/210 Uhr noch Gelegenheit zum Einkauf war). Wahr ist weiter, daß die beständige Uebertretung des Ladenschlußgesetzes im Kreise aller rechtlich denkenden Kaufleute bereits böses Blut gemacht hatte. Die Kaufleute mochten nicht zur Anzeige schreiten, weil man ihr Vorgehen mit Konkurrenzneid in Verbindung gebracht hätte. Unser Mitglied forderte zunächst den diensttuenden Schutzmann auf, einzuschreiten. Der Beamte erklärte sich dazu außerstande, ihm fehle das Beweismittel, die Uebertretung festzustellen. Jetzt kaufte unser Mitglied eine Krawatte; ihm wurde vorläufig gesagt, daß 9 Uhr vorüber sei, weiter nichts. Es bedurfte keiner Vorspiegelung. Beim Verlassen des Ladens stellte der Schutzmann die geschehene Uebertretung fest und am andern Tage versuchte der Ladeninhab er, unser Mitglied zu einer falschen Aussage zu verleiten. Diese Zumutung wurde natürlich abgelehnt und dann erschien der entstellende Bericht in der Zeitung. Unser Mitglied tat nichts weiter, als was Graf Posadowski den Handlungsgehilfen in der Reichstagssitzung am 2. Februar 1916 zu tun empfohlen hatte; er wehrte sich selbst seiner Haut. Wir billigen das Vorgehen unseres Mitgliedes nicht; das geht schon aus den Vorschriften für die Ueberw'achungsausschüsse hervor. Es heißt da wörtlich: „Niemals betrete man ein solches Geschäft zum Zweck des Verleitens zu einem

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