Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- Die Aufhebung des Schächtverbots in Rheydt
- Date
- 1906-07-01
- Page
- 453 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Aufhebung des Schächtverbots in Rheydt. m Opfern zu errichten hätten. Hierdurch würden einzelne Bürger der Stadt Kulmbach, die gleich den anderen Mitbürgern Zu den Umlagen herangezogen werden, lediglich ihres religiösen Bekenntnisses wegen an der Benützung einer Gemeindeanstalt gehindert, es würde ihnen das ritzrelle Leben unmöglich gemacht oder doch unter Aufbürdung pekuniärer Lasten wesentlich erschwert werden. Abgesehen von diesen rechtlichen Erwägungen vermag der Stadtmagiftrat den Standpunkt des Tierschutzvereins, welcher das rituelle Schächten als eine Tierquälerei bekämpft, nicht Zu teilen und stützt sich hierbei auf Gutachten wissenschaftlicher Autoritäten, wie Buchow, Pettenkofer usw., welche das ritualmäßig ausgeführte Schächten (unter Benützung eines haarscharfen, schartenlosen Messers und eines Niederlegungsapparates) vom Standpunkt des Tierschutzes als eine humane, vom Standpunkt der Hygiene als eine rationelle und vom Standpunkt der Zweckmäßigkeit als eine empfehlenswerte Schlachtmethode erklären. Die Meldung mehrerer Blätter, daß im Braunschweigischen Landtage ein Schächtverbot beantragt und angenommen worden sei, hat sich als unrichtig erwiesen. In Bunzlau, wo der Magistrat ein Schächteverbot beschlossen hatte, ist die jüdische Gemeinde schriftlich und mündlich vorstellig geworden, die betreffende Vorlage zurückzuziehen und das Schächten wie bisher zu gestatten. Um Zeit zur weiteren Prüfung zu erlangen, hat der Magistrat die Vorlage vorläufig Zurückgezogen. Es steht Zu hoffen, daß man sich dort und anderwärts zu der UeberZeugung des Kulmbacher Magistrats bekehren wird, daß die Agitation der Tierschutzvereine gegen die rituelle Schlachtmethode der Juden eine verfehlte ist. Es geht diesen Vereinen dab>i wie vielen andern, sie glauben zu schieben und werden geschoben; sie sollten aber endlich erkennen, daß auf diesem Gebiete für den Tierschutz sich kaum etwas Ersprießliches leisten läßt, daß ihrer aber auf andern Gebieten, wie Z. B. dem Taubenschießen, der Sonntagsjägerei, den Wettrennen u. a. m., wirklich segensreiche Aufgaben harren. Ihnen sollte es auch nicht entgehen, daß gerade bei den Juden, die für die Beibehaltung der rituellen Schlachtmethode mit den allgemein angestrebten Verbesserungen der Niederlegungsapparate eintreten, der Sinn für Tierschutz in hohem Maße entwickelt ist und daß von ihnen eine lebhafte Förderung aller Bestrebungen Zu erwarten ist, die dem wirklichen Tierschutz gelten. A. L.