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Im deutschen Reich · 1906-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1906) · p. 436

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1906)
Article
Der letzte Akt des Dreyfus-Dramas
Date
1906-07-01
Page
436 (sequence 1)
Language
German
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436 Im deutschen Reich. Der letzte Akt des Areyftrs-Aramas. Mer der vor dem Kassationshose in den letzten JnniLagen begonnenen Verhandlung der Dreyfus-Angelegenheit wurde von dem Generalstaatsanwalt Baudouin in der Einleitung seiner Darlegungen betont, daß der Antisemitismus in der Dreyfus-Affäre eine beträchtliche Rolle gespielt habe, und daß die Verurteilung des Kapitäns im Jahre 1894 nur mittels ausgesprochenster Verbrechen durchgesetzt worden sei. Am Schluffe seiner Ausführungen erklärte Baudouin kurz und bündig: „Die Schuldlosigkeit von Dreyfus ist ebenso erwiesen, wie die Schuld Esterhazys sestgestellt ist/ Daß dies der Fall ist, hat nicht nur der Verlauf der eingehenden Verhandlungen des Kassationshofes bewiesen, sondern ist schon vorher durch die Macht der Tatsachen so allgemein anerkannt worden, daß sich mit ganz geringen Ausnahmen selbst die Antisemiten schließlich dieser Macht der Wahrheit gebeugt haben. Von dem Spruch, durch den das oberste Kriegsgericht im Dezember 1894 den Kapitän Alfred Dreyfus wegen angeblichen Verrats militärischer Geheimnisse an eine fremde Macht zur Degradation und lebenslänglichen Verbannung nach C.rledomen verurteilte, schrieb am 21. Juni 1906 die jetzt von dem ehemaligen Hofprediger Stöcker geleitete „Staatsbürger-Zeitung": „Aller Wahrscheinlichkeit nach liegt hier ein Fehlspruch des Gerichts vor." Soweit fügt sich das Antisemitenblatt aber doch noch nicht den Tatsachen, sich einfach damit einverstanden zu erklären, daß nach dem Ausspruch des Deutschen Kaisers „Recht schließlich doch Recht bleibt." Es meinte zwar, man könne sich nur freuen, wenn die Gerechtigkeit siege, hier aber siege sie nur durch die Verwüstung eines ganzes Landes durch eine schmachvolle Agitation, die ganz Frankreich spaltete. Der Meinung der „Staatsbürger-Zeitung" nach hätte Dreyfus trotz seiner Unschuld auf der Teufelsinsel verkümmern oder als begnadigter Verbrecher ein ehrloses Leben in seiner Heimat beschließen müssen, nur damit nicht „die französische Heeresmacht eine Schwächung erleide". Ob diese Heeresmacht dadurch geschwächt worden ist, daß ein paar unfähige Kriegsminister in den Ruhestand versetzt

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