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Im deutschen Reich · 1906-06-01 · Heft 6 (Juni 1906) · p. 375

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 6 (Juni 1906)
Article
Berlin
Date
1906-06-01
Page
375 (sequence 4)
Language
German
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Korrespondenzen. 375 dahin führen sollte, daß derartige Momente sich in der Bewegung breit machen, da kann man wohl füglich behaupten: dießer Nationalismus ist ein unberechtigter. Was ist denn der Zweck der Handlungsgehilfen-Verbände? Die Antwort lautet: Den Stand der Handlungsgehilfen materiell und ideell zu heben. Und das wirksamste Mittel hierzu? Das Bestreben, möglichst alle Gehilfen desselben großen Gebietes, in diesem Falle des Deutschen Reiches, unter einen Hut zu bekommen. Stehen doch alle unter demselben Gesetze, haben dieselben Lebensbedingungen, denselben Weg und dasselbe Verlangen, auf die gesetzgeberischen Körperschaften zur Verbesserung ihrer Lage einzuwirken, sind sie doch, wenn einmal geeinigt, viel besser in der Lage, auch auf dem Wege der Selbsthilfe für ihr gutes Recht eintreten zu können. Man sieht, ein gewisser Nationalismus ist dieser Bewegung unentbehrlich; diese Bestrebungen können im großen und ganzen nicht über das Gebiet des Deutschen Reiches hinaus. Wohl ist auch der Versuch gemacht worden, die Handlungsgehilfen-Frage auf dem Wege des Klassenkampfes zu lösen, und dieser Klassenkampf ist international. Aber jeder Kundige weiß, wie wenig Anklang dieses Vorgehen bei den Gehilfen gefunden hat. Was der berechtigte und unentbehrliche Nationalismus in der Handlungsgehilfen - Bewegung ist, haben die alten Verbände — bei all ihrer Verschiedenheit — schon längst erkannt. Diese Verbände sehen sich aber genötigt, sich gegenüber dem Vorwurf, daß sie antinational oder, noch schöner gesagt, international seien, gegen einen neueren, den Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, zu verteidigen, welcher den Begriff „national" in ganz unberechtigter Weise verengert hat. Der eigentliche Angelpunkt, die Stelle in den Satzungen, welche dem vermeintlichen Nationalismus jenes Vereins das Gepräge geben soll, heißt: „Juden und im bewußten Gegensätze zum Deutschtum befindliche Angehörige anderer Nationen können keinerlei Mitgliedsrechte erwerben". Also der Jude ist ausgeschlossen, tritt aber ein Jude aus irgend welchem Grunde zum Christentum über, so wird er ausgenommen. Ist er dann nicht mehr jüdischer Nationalität? Oder ist dies etwa eine religiöse Frage? Religiöse Momente sollen doch auch in jenem Verbände ausgeschlossen sein?! Also liest man zwischen den

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