Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1906)
- Article
- Karl Schurz über Juden und Judentum
- Date
- 1906-06-01
- Page
- 349 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2316602-2316740-2316747-2336836--15216-2336911- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Entlassung des Vormundes wegen seines religiösen Bekenntnisses. 349 3. Ich habe gute und schlechte Menschen gefunden, ehrliche Menschen und Schufte, edle und unedle Typen, gesellschaftlich angenehme und unangenehme, unter Juden und Christen in fast gleichen Verhältnissen. Für das vorurteilslose Auge gibt es, wenn einige, nur sehr geringe Verschiedenheit. Aber die Juden leiden unter dem Nachteile, daß das Verfehlen der Individuen unter ihnen von der Stimme der herrschenden Gesellschaft auf Lasten ihrer Rasse gesetzt wird. Wenn ein Jude sich ungefällig bemerkbar macht, tönt sofort der Ruf: „Seht auf den Juden!" Wenn ein Christ dasselbe Ding oder Schlimmeres tut, hören wir nie den Ruf: „Seht den Christen!" 4. Die Mittel, welche allmählich das herrschende Vorurteil zerstören werden, sind Zeit, Erziehung und gegenseitige Pflege von Gerechtigkeit und gutem Willen. Die Wirkungen, welche Jahrhunderte der Verfolgung und Unterdrückung auf die Juden geübt, werden allmählich verwischt werden durch den freien Verkehr der Juden und Christen auf dem Boden anerkannter Gleichheit. Und dieser Prozeß wird umsomehr erleichtert und beschleunigt werden, je mehr der eine dem Gefühle und der Selbstachtung des andern seine Aufmerksamkeit zuwendet." Wenn gegenwärtig die Stammesgenossen der ganzen amerikanischen Nation den tatkräftigen und charakterfesten Karl Schurz betrauern, so haben ganz besonders die Juden jenseits des Ozeans allen Grund, seinen Verlust zu beklagen, aber auch die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens werden des wackeren Mannes in ehrenvoller Weise immerdar gedenken. eJi Entlassung des Wsrwrmdes wegen seines religiösen Bekenntnisses. Von Rechtsanwalt S. Wreschner zu Berlin. Äas Kammergericht hat die in der Ueberschrift bezeichnete Frage, betreffend einen Vormund, dem „seine Abstammung nicht anzusehen war", in einem Beschlüsse vom 5. Dezember 1904 (KGJ. 29, A. 12 flg.) erörtert und ist zu dem Ergebnis gelangt, es könne die Entlassung des Vormundes verlangt und im Beschwerde-