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Im deutschen Reich · 1906-05-01 · Heft 5 (Mai 1906) · p. 330

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 5 (Mai 1906)
Article
Berlin
Date
1906-05-01
Page
330 (sequence 6)
Language
German
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SSO Jur deutschen Reich. In dem Augustheft des vorigen Jahrgangs dieser Zeitschrift hatten wir berichtet, die Familie eines Vereinsmitgliedes sei in Swinemünde im Hotel „Seestern am Strande" durch antisemitische Aeußerungen des Schwiegersohnes der Wirtin beleidigt worden. Die Besitzerin des Hotel Seestern, Frau verwitwete Apothekenbesitzer M. Langein Swinemünde, teilt uns jetzt mit, daß der Bericht über den betreffenden Vorgang auf einer unrichtigen Auffassung beruhe und bittet um diese Berichtigung. || Grünberg u Schl., 1. Mai. Im hiesigen „Verein fürjüdische Geschichte und Literatur" hielt dieser Tage Herr Kaplan 1)r. Vlafel einen Vortrag über „Die Juden im Mittelalter im Verhältnis zu Kirche und Papsttum". Der -Redner verbreitete sich dabei über die praktische Ausgestaltung der Prinzipien der Kirche und die päpstlichen Bullen zum Schutze der Juden, über die Ursachen der Judenverfolgungen und ihren Verlauf. Einen besonderen Reiz erhielt das Gebotene noch durch den mehrfachen Vergleich des Mittelalters mit der Gegenwart und durch die persönliche Stellungnahme des Redners zu den von ihm erörterten, den Juden angedichteten Verbrechen, besonders zum „Ritualmordmärchen". Reicher Beifall folgte dem Schluffe seiner Darstellung, die in der Ermahnung ausklang, auf Herbeiführung gegenseitigen Verständnisses hinzuwirken, welches allein ein friedliches Zusammenleben aller Glaubensgemeinschaften gewährleisten könne. Der stellvertretende Vorsitzende des Vereins, Herr Fabrikbesitzer Emil Kosterlitz gab im Namen der Versammlung dem Dank für diese in heutiger Zeit besonders erfreulichen Ausführungen herzlichen Ausdruck. ± Wongrowitz, 4. Mai. Wegen der von sechs hiesigen Gemeindemitgliedern infolge der Vorgänge in einer hiesigen polnischen Versammlung erlassenen öffentlichen Erklärung (Vgl. Heft 1 dieser Zeitschrift, Jahrgang 1906, S. 43) hatte Herr- Propst Zoch aus Schotten Privatklage gegen die sechs Herren angestrengt. Da Herr Propst Zoch öffentlich die Juden unreeller GeschäftsmanipulaLionen zur Ausnutzung der Polen beschuldigt hatte, haben es die Herren D. Freudenthal, I. Förder, L. Mode, I. Becher, R. Lewin und S. Brodziak für ihre Pflicht gehalten, allgemeinen, unbewiesenen Verdächtigungen öffentlich entgegenzutreten und sind in der am 27. April hier stattgehabten Schöffengerichtsverhandlung freigesprochen worden. Bei Be-

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