Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1906)
- Article
- Central-Vereins-Versammlung in Nürnberg
- Date
- 1906-05-01
- Page
- 307 (sequence 1)
- Language
- German
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Central-Vereius-Versammlung in Nürnberg. 307 Eentrak-Wereins-Mersammlung in Wmnöerg. Eu dem Saale des Kulturvereins in Nürnberg hat am 3. Mai d. I. eine von mehr als 600 Personen besuchte Central-Vereins-Versammlung stattgefunden, durch die unsere Vereinssache zu zahlreichen alten Freunden eine erhebliche Anzahl neuer Anhänger gewonnen hat. Nachdem die in der Versammlung erschienenen beiden ersten Vorsitzenden des Central- Vereins, Herren Rechtsanwalt Dr. M. Horwitz und Justizrat Dr. Fuchs aus Berlin, von dem Vorsitzenden der Versammlung, Herrn Schuldirektor Dr. Gombrich, in herzlicher Rede begrüßt worden waren, sprach Herr Dr. M. Horwitz seine Freude darüber aus, daß es endlich gelungen sei, die Bedenken zu zerstreuen, die in Nürnberg bisher gegen die Veranstaltung einer Central-Vereins-Versammlung bestanden haben, weil man vielfach annahm, daß hier Zur Abwehr kaum Veranlassung vorhanden sei. Aber hier, wo man Liebe zum deutschen Vaterlande mit Glaubenstreue so harmonisch Zu verbinden wisse, müsse doppelt das Bedürfnis empfunden werden, das begonnene Werk des Central-Vereins fördern zu helfen, das denen Hilfe bringen soll, die minder günstig gestellt seien. Daran schloß sich eine mit begeistertem Beifall aufgenommene Rede des Herrn Justizrats Dr. E. Fuchs, der wir folgendes entnehmen: „Um in Kürze ein Bild der Tätigkeit unseres Vereins zu bieten, sind wir gekommen, überzeugt, daß das schlichte Wort Werbekraft genug besitzt und größere Wellenkreise Zu ziehen vermag, als die Schrift. Fürchten Sie nicht, daß wir durch aufregende Worte den Frieden stören werden. Nicht mitzuhassen sind wir da, sondern, nur der Not gehorchend, ohne Bitterkeit die uns aufgedrungene Abwehr Zu vollziehen. Nicht Sonderrechte, nicht Privilegien fordern wir; was wir verlangen ist nur, daß zur vollen Wahrheit werde das Gesetz vom 3. Juli 1869, welches nur den Niederschlag jahrhundertlanger Kulturentwicklung in sich schließt. Wir leben in keinem Religionsstaate, sondern in einem Rechtsstaate. Das Gesetz vom 3. Juli 1869 sagt: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der