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Im deutschen Reich · 1906-04-01 · Heft 4 (April 1906) · p. 253

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 4 (April 1906)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1906-04-01
Page
253 (sequence 6)
Language
German
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VereinsnaÄrichLen. 258 unter der Leitung Hinderlachs handelte. Der totkranke Papst ließ Zwar die Rechtfertigung des Bischofs von Trient zu, aber er legte ihm gleichzeitig urkundlich die Verpflichtung auf, nicht nur jede weitere Mißhandlung irgend eines Juden Zu verhüten, sondern auch ihre Riten ruhig weiter Zu dulden. Daß der Papst an keinen Ritualmord glaubte, ging nicht nur aus dieser Weisung ,>ritu8 8U08 a jure permissos continuare“ deutlich hervor, sondern auch aus einem Faktum, auf das Herr Dr. Paul Kristeller den Vortragenden durch Herrn Professor vr. Baginsky in dankenswerter Weise hatte aufmerksam machen lassen, nämlich daß der Doge Moeenigo sich auf päpstliche Veranlassung der Juden annahm und daß auch andere Fürsten zu gleichem Verhalten angeregt wurden. Auch spätere Päpste äußerten sich gegen die Blutbeschuldigung, insbesondere Paul II!. im Jahre 1540. Daraus, daß Papst Sixtus V. 1588 die Messe zu Ehren des heiligen Simon zuließ, läßt sich das Gegenteil nicht schließen, da die Erlaubnis nur wegen der kirchlich bestätigten Wunder an der Ruhestätte Simons erfolgte. Der Redner schloß seinen Vortrag mit dem Hinweis darauf, daß zwar die geschilderten Greuel jener Prozeßsührung einer längstvergangernn Zeit angehören, aber die Bekämpfung der „Blutlüge" auch heute noch erforderlich sei, weil dieser uralte Volkswahn immer nieder zu dunklen Zwecken aufgefrischt werde. — An die Dankesworte, die hierauf an den Vortragenden von dem ersten Vorsitzenden des Central-Vereins-Vorstands, Herrn Rechtsanwalt l>r. Horwitz, gerichtet wurden, knüpfte dieser die Bemerkung, daß auch der Fall in Könitz, bei dem es sich durchaus nicht um ein unschuldiges Kind gehandelt habe, dazu Anlaß gegeben hätte, Foltern über unschuldige Juden zu bringen. Im Kampf ums Recht dürften deshalb die Glaubensgenossen nie erlahmen; durch charaktervolles Verhalten müßten sie feststehen, nicht eingeschüchtert durch Angriffe, die sich selbst in einer Zeit wiederholen, in der bereits die Zivilisation alle Welt beleckt, aber trotzdem der Pöbelwahn der „Blutlüge" seine Macht noch nicht ganz verloren hat. — Nach kurzer Pause sprach Herr Rechtsanwalt Hugo Sonnenfeld in zündender Weise über „Die Pflicht des Tages", die darin bestehe, auf der Wacht zu bleiben zur „Selbstverteidigung im Lichte der Oeffenrlichkeit". Der Redner erinnerte dabei daran, daß einzelne Antisemttenblätter am Todestage Ernst Winters unter Wiederholung längst von autoritativer Seite wider-

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