Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Der Kartelltag eines wissenschaftlichen Verbandes
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 580 (sequence 2)
- Language
- German
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580 Im deutschen Reich. Ausländer als aktive Mitglieder aufzunehmen, währendersichinder Judenfrage ablehnend verhält" fiel mit dem Hinweise, daß der Antrag bereits auf dem Kartellrage in Jena beraten worden sei. Um so weniger will ich hier auf diesen Antrag, der Ausländer in deutschnationaler Beziehung über deutsche Kommilitonen jüdischen Glaubens und über Karteübrüder stellt, naher eingehen, als ich glaube, ich würde, um diesen Antrag gebührend Zu kennzeichnen, um den parlamentarischen Ausdruck verlegen sein. Daß die erstrebte konfessionelle Scheidung in der Parteipolitik der Antisemiten ihre Wurzel hat, brauche ich nicht näher Zu begründen. Unser Schriftleiter, Herr Kollege Külz, schrieb mir damals aus einen Brief, in dem ich unter entsprechender Begründung bat, mir das Monatsblatt nicht weiter zu senden, daß auch er über den Antrag empört gewesen sei. Die antisemitische Lust, die gerade in Hessen wehe oder vielmehr geweht habe, hätte die Marburaer angesteckt, obwohl sie selbst eine ganze Reihe jüdischer A. H. A. H. hätten. Ich könne überzeugt sein, daß die älteren Mitglieder anders darüber dächten, und er wolle mit dafür sorgen, daß die A. H.-schaft der Marburger die Aktivitas eines Besseren belehre. Damit gab ich mich zufrieden, indem ich die Erwartungen des Herrn Chr. Külz teilte. Aber es kam anders. In anderer, weniger abstoßender Form kehrte der Antrag auf dem vorigen Kartelltage wieder und Zwar in folgendem Wortlaut: „Bei der Aufnahme neuer Vereine in dem G. C. V. soll von dem Prinzip ausgegangen werden, daß inzelne Alte Herren Juden fein können, daß aber Juden als aktive Mitglieder nicht ausgenommen werden dürfen". Diese Resolution wurde gegen die Stimme unseres Königsbergs Kartell- Vertreters angenommen. Wie mir mein Vereinsbruder Schinck, der damalige Kartell yertreter, schrieb, war der Vereins-Antrag nicht, wie es sein muß, vorher den einzelnen bekannt gegeben worden; er stand nicht auf der Tagesordnung, sondern wurde im Laufe d<r Verhand- ^mtgen aufs Tapet gebracht. Es hatte also dieser Antrag garnicht gestellt werden dürfen. Aber noch aus einem zweiten Grunde durfte ein solcher Antrag nicht gestellt werden, — ich spreche von Anträgen, weil natürlich Resolutionen, also Beschlüsse nicht gefaßt werden, ohne daß von einer Seite ein Antrag vorliegt. Der Zweite G und ist der, daß auf demselben Karteütage kurz vorher ein Antrag Königsberg, der ebensolchen Beschlüssen hatte Vorbeugen sollen, angenommen worden war, dahin lautend: „Abstimmungen über Anträge, welche mit den Statuten eines Kartellverems im Widerspruch stehen, müssen bis Zum nächsten Kartelltag verschoben werden". Daß der Antrag mit den Statuten des