Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-10-01
- Page
- 528 (sequence 5)
- Language
- German
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528 Im deutschen Reich. wenn sich auch hier ein paar junge Leute finden würden, die ein bißchen demolieren täten und den Juden ein bißchen die Fenster einwerfen würden. Nur Keile Hilst". Im Anschluß hieran halte Graf Pückler die große Judenverfolgung in Krakau im Jahre 1407 als leuchtendes Vorbild dargeftellt und gesagt: „Diese großen Judenhetzen sind zum Teil durch die Juden entstanden. Wie viel Kinderschlachtungen mögen nach der Konitzer Mordsache, in welcher russische Juden eine scheußliche Tat verübt haben, wohl bei uns verübt worden sein?" Vor Gericht behauptete Pückler, die inkriminierten Stellen seiner Rede nur in Form eines geizigen Kampfes gemeint zu haben. Der Staatsanwalt Brüning hielt aber in der Rede des Angeklagten eine öffentliche Aufreizung rum Klaffenhaß für festgestellt, Denn, wenn junge Leute vom Lande dazu aufgefordert würden, den Juden alles zu demolieren und ihnen die Fenster einzuwerfen, so könne man unmöglich zu der Auffassung kommen, daß dies bildlich gemeint sei. Mit Rücksicht aus die Vorstrafen wegen desselben Vergehens beantragte der Staatsanwalt drei Monate Gefängnis. Der Gerichtshof unter Vorsitz des Landgericktsrats Hellwig erkannte aber nach kurzer Beratung nur wegen Vergehens gegen die öffentliche O dnung auf 600 Mark Geldstrafe oder 60 Tage Gefängnis. Wenige Tage vorher hatte die Strafkammer zu G raud enz den Reichstagsabgeordneten Viktor Kulerski wegen eines in der „Gazeta Grudziadzka" veröffentlichten Artikels, in dem eine Aufreizung zum Klaffenhaß gefunden wurde, zu zwei Monaten Gefängnis und Tragung iämtlicher Kosten des Verfahrens verurteilt. Das beweist allerdings nichts, denn ein bekannter Spruch lautet: „Wenn Zwei das Gleiche tun, ist es doch nicht dasselbe"! Welchen Eindruck die erwähnte Gerichtsverhandlung auf den gräflichen Angeklagten.MMcht-hat, erfährt man aus einem Flugblatt, welches er cm- ^Phemher^;-Mgehindert durch die behördlichen Organe, vertertzn „Am vtzHaqgMN «MerMag war wieder einmal .fg Moabit. Zum faßl ich auf der Anklagebank und zum zwanzigsten Male--ich.^ie^Schlacht gewonnen. Die ganze Verhandlung veMesi^UWemein^gemütlich, ohne jeden Krach und Streit. Ich wurde MerdmMzu7600 Mark Geldstrafe verurteilt, aber berappen ist immer-Wch beffe^ wie brummen; und obgleich ich ein armer Teufel hm-<so MÄe schlauch diese Strafe bezahlen, ohne zu klagen, denn ishMtz7-hex^^lnWts das deutsche Volk ist es wohl noch wert, für dasselbe zn^WMMd.ffür dasselbe auch pekuniäre Opfer zu