Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-10-01
- Page
- 526 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316727-2316737--14289-2335723- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
526 Iw deutschen Reich. Personen, Mißliebigen Personen die Vermietung einer Wohnung oder die Lieferung notwendiger Lebensmittel zu versagen, rechtfertigen oder entschuldigen. Der Borkumer Wirt des Düsseldorfer Bilderhändlers Sander hatte ihm die Wohnung willig vermietet und ihn, soweit es in seinen Kräften stand, gegen den groben Unfug geschützt, der gegen seinen Willen die Fortsetzung des Missverhältnisses schließlich unmöglich machte. Von behördlicher Seite wurde dem wüsten Treiben der durch Erwachsene zur Verhöhnung und Bedrohung des unwillkommenen Gastes angehaltenen halbwüchsigen Jungen nur insoweit Einhalt getan, daß Sander dem unwirtlichen Eiland ungefährdet entfliehen konnte. Auf Grund des Freichgigkeitsrechtes hatte er aber einen berechtigten Anspruch auf behördlichen Schutz seiner Person und seines Eigentums auch für den Fall seines Verbleibens auf der Insel Borkum, mindestens aus die Dauer des mit seinem Wirte vereinbarten Mietsverhältnifses. Das Recht der Freizügigkeit, von dem jeder unbescholtene deutsche Bürger Gebrauch machen darf, ist einem Deutschen gegenüber auf Borkum verkümmert worden; es würde nur eine logische Folge des Verhaltens der dortigen Behörden sein, die dagegen nicht ein geschritten find, daß anderwärts christliche Arbeiter, die von den Großgrundbesitzern gern durch eine Einschränkung des Freizügigkeitsrechts an der Scholle festgehalten würden, auch schutzlos ihrer Bewegungsfreiheit beraubt würden. Gewährt man doch den Antisemiten auf Borkum und' an manchen anderen Stellen die Möglichkeit, die Juden geschäftlich und gesellschaftlich zu boykottieren, belegt aber die Anwendung des Boykotts in der Arbeiterbewegung mit schwerer Strafe. Von einer Bestrafung der jugendlichen Teilnehmer an dem Radau der Borkumer „Schwarz-Weiß- Kompagnie" hat aber nichts verlautet, vielmehr hat die Tatsache, daß hochgestellte Beamte sich mit jener „Organisation zur körperlichen Kräftigung und vaterländischen Erziehung" zusammen photographieren ließen, den Eindruck erweckt, daß die Unduldsamkeit gegen Andersgläubige von manchen Leuten als zur „vaterländischen Erziehung" gehörig betrachtet wird. Der echte Volksfreund wird aber sicher der Meinung sein, daß das Vaterland weit mehr Nutzen davon hätte, wenn der Jugend Achtung vor den unveräußerlichen Menschenrechten, Achtung vor dem Menschentum, allgemeine Menschenliebe und eine freiheitliche Gesinnung und Aufklärung eingeprägt würden. Der Antisem tiemus weiß von alledem nichts; er vermag es mcht „als Mewch jeden Menschen gleich zu achtm", sondern erzieht „Herren und Knechte!'' So hält sich das antisemitische Münchener Blatt „Das Bayerische Vaterland" ganz entrüstet über die frelsinnigen Blätter aus, die ihrer