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Im deutschen Reich · 1905-09-01 · Heft 9 (September 1905) · p. 492

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 9 (September 1905)
Article
[Ohne Titel]
Date
1905-09-01
Page
492 (sequence 2)
Language
German
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492 Im deutschen Reich. chm ein bleibendes Andenken; unvergessen wird aber auch sein, wie er zwölf Jahren hindurch in der Repräsentanten-Versammlung, darn seit acht Jahren als Mitglied des Vorstandes der jüdischen Gemeinde dieser seine vielseitige Begabung und ungewöhnliche Arbeitskraft auch auf anderen Gebieten unermüdlich gewidmet hat. Sem humanitäres Wirken beschränkte sich aber nicht nur auf seine Glaubensgenossen, was er besonders als Schatzmeister der Berliner Ferienkolonien bekundete. Wir beklagen aufrichtig das frühe Hinscheiden des trefflichen Mannes, der das lebhafteste Interesse an unserer VereinßtätigkciL nahm; wir werden seiner stets dankbar gedenken! Einen weiteren schmerzlichen Verlust erleiden die jüdische Gemeinde Berlin und unser Verein durch das am 10. September erfolgte Hinscheiden des Herrn Geh. Sanitätsrats Dr. M. Wiesenthal, der lange Jahre hindurch in der Verwaltung der jüdischen Gemeinde segensreich wirkte und noch bis zuletzt, trotzdem er schon im achtzigsten Lebensjahre stand, an zahlreichen gemeinnützigen und Humanitären Einrichtungen eine hervorragende Tätigkeit entwickelte, die ihm nicht nur in jüdischen Kreisen ein dauerndes, verehrungsvolles Andenken sichert. Der Verstorbene gehörte z. B. bis zuletzt dem Vorstande der Altersversorgungsanstalt und des Hospitals der jüdischen Gemeinde, sowie des Israelitischen Lehrerinnenheims in Lichterfelde an, besten Begründer und Vorsitzender er war; regen Anteil nahm er auch stets an den Bestrebungen, jüdische Studierende an Berliner Hochschulen Zu unterstützen, wie ihm, dem hochgeschätzten Hausarzt zahlreicher Familien, überhaupt nichts Menschenfreundliches fremd war. Im Central- Verein, dem sich der Dahingeschiedene schon im Jahre 1893 als Mitglied anschloß, wird sem Gedächtnis segensreich fortbestehen! Im Mai d. Js. war es wieder vorgekommen, daß ein Polizeibeamter bei Überwachung einer Pückler-Versammlung nicht rechtzeitig seine Schuldigkeit tat, indem er die Versammlung nicht auflöste, trotzdem die Rede des edlen Grafen von Aufreizungen zur Begehung der schwersten Verbrechen, wie Mord und Raub, wimmelte. Auf die vom Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hiergegen beim Polizei-Präsidium eingelegte Beschwerde gab dieses für die Unterlassung der Auflösung die sonderbare Begründung, der Graf habe in einem Vorwort zu seiner Rede erklärt, das, was folgen werde, sei nicht ernst gemeint und dürfe nicht wörtlich aufgefaßt werden. Da so eigenartige Rechtsausführungen sicher in keinem anderen Falle konstruiert werden dürften als gerade, wenn es sich um den Grafen Pückler handelt, konnte sich der Central-Verein mit ihr be-

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