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Im deutschen Reich · 1905-09-01 · Heft 9 (September 1905) · p. 484

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 9 (September 1905)
Article
Berlin
Date
1905-09-01
Page
484 (sequence 2)
Language
German
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484 Im deutschen Reich. Freunde der „Deutschen Wacht" und der „Staatsbürger-Zeitung" wie Graf Pückler öffentlich Verachtung der Gesetze predigen, so wissen sie doch alle ohne Ausnahme ganz genau: der Antisemitismus verstößt gegen das Gesetz, das Gleichberechtigung verheißt, gegen die Religion, die Nächstenliebe fordert, gegen das Vaterland, das alle seine Söhne braucht und keinen zurückweisen sollte. Wenn Blätter dieser Parteien gegen den neu auftauchenden Anarcho- Sozialismus so große Entrüstung kundgeben und ihn den religiös gesinnten Juden an die Rockschöße zu hängen versuchen, kann dies demnach nur Selbsttäuschung oder Heuchelei sein. Die Leser jener Blätter müßten es sich wirklich selbst sagen, daß die terroristischen Erscheinungen in Rußland eben nur möglich sind in einem Reiche, wo von den herrschenden Kasten neben Vernunft und Wissenschaft auch Gesetz, Religion und Vaterland mißachtet werden. In einem freien Staate, in dem die Gesetze nicht nur einzelne Bevorzugte wirksam schützen, kann und wird die Theorie von dem Ideal eines gesetzlosen Zustandes niemals Anhänger finden. Warum wehren wir uns gegen den deutsch-nationalen Handlungsgehilsen-Verband? In seiner Schrift „Börne und die Juden" hat Gabriel Rießer die denkwürdige Erklärung abgegeben: „Wer mir den Anspruch auf mein deutsches Vaterland bestreitet, der bestreitet mir mein Recht aus meine Gedanken, weine Gefühle, aus die Sprache, die ich rede, aus die Lust, die ich athme. Darum muß ich mich gegen ihn wehren wie gegen einen Mörder!" Der deutsch-nationale Handlungsgehilsen-Verband bestreitet uns beständig diesen Anspruch. Sein Organ, die „Deutsche Handelswacht" schrieb am 15. August d. Js. wörtlich: „So liegen die Dinge auch beim deutsch-nationalen Handlungsgehilsen-Verband, der bestrebt ist, in der kaufmännischen Jugend das Verständnis für deutsches Dolksbewußtsein zu wecken und zu pflegen. Dies Bewußtsein kann selbstverständlich nur dort geweckt werden, wo es vorhanden ist, und vorhanden kann es nur bei denen sein, die zum deutschen Volke gehören. Unsere jüdischen Mitbürger gehören aber zum jüdischen Volke." — Ein Verband, der solche Tendenzen hat, kann sich nicht Wundern, wenn jüdische Arbeitgeber Angestellte entlassen, die sich zu einem Programm bekennen, durch welches die jüdischen Mitbürger nur als geduldete Gäste dargestellt werden. In derselben Nummer der „Handelswacht" wird es den „Verbandsblättern des Leipziger Gehilsenverbandes" zum Vorwurf

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